Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) - 2. Änderung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 2020

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch zur
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) 2020

Durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde in der Sitzung am 14. Mai 2020 der Einleitungsbeschluss zum Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) 2020 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) gefasst (Aufstellungsbeschluss) und gleichzeitig die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans beruht auf der Fassung der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) vom 17.12.2017, zuletzt geändert durch die 1. Änderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2018.

Das Planungsziel der 2. Änderung ergibt sich aus der Notwendigkeit von Anpassungen hinsichtlich geänderter Nutzungsverhältnisse und Entwicklungszielstellungen im Zu­sammen­hang mit der Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße. Damit besteht für die Stadt Schönebeck (Elbe) die Zielstellung, den Flächen­nutzungs­plan in ihrem Stadtgebiet zeitaktuell zu halten und die städtebauliche Entwicklung in diesem Teil des Stadtgebietes bedarfsgerecht vorzugeben bzw. zu steuern. Parallel zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schönebeck (Elbe) 2020 wird das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlamm­trock­nungs­anlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ durchgeführt.

Die Lage des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schönebeck (Elbe) 2020 ist auf den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich.

Kartengrundlage:
Aktenzeichen Vervielfältigungserlaubnis LVermGeo/A18-38912-2009-14
Landesamt für Vermessung und und Geoinformationen Land Sachsen-Anhalt
Abbildung 1: Übersichtplan zur Lage im Stadtgebiet ohne Maßstab

Kartengrundlage:
Aktenzeichen Vervielfältigungserlaubnis LVermGeo/A18-38912-2009-14
Landesamt für Vermessung und und Geoinformationen Land Sachsen-Anhalt
amtliches Topographisches Landeskartenwerk DTK 10 im Rasterformat
3935 NO, 3935 SO, 3936 SW, 3936 NO, 3936 NW,
3936 SO, 3937 NW, 3937, SW4035 NO, 4036 NO, 4036
Abbildung 2: Übersichtsplan mit Geltungsbereich, ohne Maßstab

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung, einschließlich der bereits bekannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 14.09.2020 bis zum 16.10.2020

im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten

montags        von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs     von 08:00 - 12:00
donnerstags  von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags          von 08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

  • Planzeichnung 2. Änderung i. d. F. des Vorentwurfs vom 20.05.2020
  • Begründung zur 2. Änderung i. d. F. des Vorentwurfs vom 20.05.2020
  • vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Schönebeck (Elbe) 2020 (Stand: 20.05.2020).

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4a Abs. (4) Baugesetzbuch auch elektronisch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:http://www.schoenebeck-elbe.de à Stadtleben à Stadtentwicklungà Bauen à Auslegungen eingesehen werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO).

Schönebeck (Elbe), den 06.09.2020

Knoblauch
Oberbürgermeister