Flächennutzungsplan 5. Änderung

Planentwurf

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2026 den Planentwurf sowie die Begründung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0232/2026)

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“. Dessen Ziel ist die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier. Angedacht ist dafür eine differenzierte Siedlungsentwicklung mit Angebotsformen des ein- bis mehrgeschossigen Wohnungsbaus i. V. m. einer optimalen Erschließung.

Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Lage des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich. (Rechte Spalte) 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand des Entwurfs mit der Begründung in der Fassung vom 25.03.2026 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über das Beteiligungsportal der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/schoenebeck/startseite

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der Veröffentlichungsfrist im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt

  • montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags            von 08:00 - 11:30 Uhr

Zusätzliche Termine sind nach Abstimmung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die nachfolgende E-Mail-Adresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), abgegeben werden:

Die in den Planunterlagen in Bezug genommenen, nicht öffentlich einsehbaren Vorschriften und Regelwerke werden am vorgenannten Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die zu veröffentlichen und auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

  • Planzeichnung zur 5. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Schönebeck (Elbe), Entwurf vom 25.03.2026
  • Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) einschließlich Umweltbericht, Entwurf vom 25.03.2026
  • Wohnbauflächenstrategie der Stadt Schönebeck (Elbe) vom 19.03.2026
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB) zum Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ vom Januar 2026
  • Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“, Bestand und Flächennutzung vom Februar 2025
  • Schallimmissionsprognose nach TA Lärm für das Bauvorhaben „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ in 39218 Schönebeck vom 25.03.2026
  • Verkehrstechnische Untersuchung vom 24.04.2025
  • Geotechnischer Bericht vom 29.07.2024
  • Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

Angaben zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch / Immissionsschutz:

Informationen zu Gesundheit, Wohn- und Wohnumfeldfunktion, Erholung, gewerblichen Schallimmissionen aus nördlich angrenzenden Gewerbegebieten, Geruchseinwirkungen, verkehrlichen Auswirkungen sowie zu Schall- und Lichtimmissionen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt / Artenschutz:

Informationen zu Biotoptypen und Flächennutzungen, insbesondere intensiv genutzten Ackerflächen, Ruderalfluren, Feldgehölzen, Einzelbäumen, Kleingärten, Ziergärten, versiegelten Flächen und einem aufgelassenen Gebäude; außerdem zu Brutvögeln, Gehölzbrütern, Arten des Halboffenlandes, gebäudebewohnenden Vogelarten, Fledermäusen sowie zur Prüfung weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten, insbesondere Zauneidechsen.

Natur und Landschaft / Grünordnung:

Informationen zu Gehölzbestand, Gehölzerhalt bzw. Gehölzverlust, externer Kompensation, Feldgehölz- und Baumpflanzungen, dauerhafter Extensivierung von Ackerflächen sowie zu Kompensationsmaßnahmen innerhalb eines Kompensationsflächenpools.

Schutzgut Fläche, Boden und Geologie:

Informationen zu Topographie, Baugrund, Bodenschichtung, Mutterboden, Auffüllungen, Sanden und Verwitterungshorizonten der Buntsandsteine, vorhandenen anthropogenen Beimengungen, Versiegelung und Neuversiegelung, Bodenschutzbelangen sowie zu Hinweisen auf Altlasten und Kampfmittel.

Schutzgut Wasser / Niederschlagswasser / Hochwasser:

Informationen zu Grundwasserständen, elbwasserstandsabhängigen Schwankungen, Versickerungsfähigkeit, ortsnaher Niederschlagswasserversickerung, fehlenden Oberflächengewässern, fehlendem Trinkwasserschutzgebiet sowie zu Hochwassergefahren mit geringer Wahrscheinlichkeit (HQextrem/HQ200).

Schutzgut Klima / Luft / Licht:

Informationen zur klimatischen Einordnung des Standorts, zu Kaltluftbildung und Nebelhäufigkeit in den Niederungen der Elbe, zur Bedeutung von Freiflächen als klimatische Ausgleichsbereiche, zu kleinklimatischen Funktionen der Laubgehölze, zu Auswirkungen durch Bebauung und Versiegelung sowie zu Schall- und Lichtimmissionen.

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild / Erholung:

Informationen zum Offenlandcharakter innerhalb des Siedlungsbereichs, zu vorhandenen Gehölzstrukturen, zum aufgelassenen und vermüllten Gewerbestandort, zur Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes durch Wohnbebauung und Verkehrsflächen sowie zur örtlichen Erholungsfunktion.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Informationen zum westlich angrenzenden Baudenkmal Ostfriedhof und dessen Umgebungsschutz sowie zu möglichen archäologischen Kulturdenkmalen bzw. Grabhügeln und zur erforderlichen archäologischen Dokumentation bei entsprechenden Befunden.

Schutzgebiete / Natura 2000 / geschützte Biotope:

Informationen dazu, dass der Änderungsbereich nicht innerhalb eines Naturparks, Landschaftsschutzgebiets, Naturschutzgebiets, FFH-Gebiets oder Europäischen Vogelschutzgebiets liegt, entsprechende Schutzgebiete sich auch nicht in der Nähe befinden und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG im Änderungsbereich und direkten Umfeld nicht vorhanden sind.

Wechselwirkungen, Eingriffsregelung und Alternativen:

Informationen zu Wechselwirkungen zwischen Vegetation, Boden, Wasserhaushalt, Klima, Orts- und Landschaftsbild sowie Erholung; außerdem zu Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Nullvariante und zu geprüften Planungsalternativen.

Schutzgebiete / Natura 2000 / geschützte Biotope:

Informationen dazu, dass der Änderungsbereich nicht innerhalb eines Naturparks, Landschaftsschutzgebiets, Naturschutzgebiets, FFH-Gebiets oder Europäischen Vogelschutzgebiets liegt, dass entsprechende Schutzgebiete nicht in der Nähe liegen, dass gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG nicht vorhanden sind und dass Natura-2000-Gebiete nicht berührt werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO werden die im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und zur Information der jeweils beteiligten Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 13.05.2026

Knoblauch
Oberbürgermeister