Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)

1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Schönebeck (Elbe)

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Schönebeck (Elbe) befindlichen Haupt-verkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrs-straßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Schönebeck (Elbe) wird vom 08.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung:
Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe)
Sachgebiet Grünflächen
Breiteweg 12a
39218 Schönebeck (Elbe)

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

  • montags          von 13:00 - 15:00 Uhr
  • dienstags        von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs        nach Vereinbarung
  • donnerstags    von 09:00 - 11:30 Uhr
  • freitags            nach Vereinbarung

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung Stadt Schönebeck (Elbe), Sachgebiet Grünflächen Telefon: +49 3928 710-427 oder +49 3928 710-426

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter   EU-Lärmkartierung (schoenebeck.de) sowie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 (Bericht PDF) einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist. Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Schönebeck (Elbe) zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 23.07.2023 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1 oder per E-Mail an laerm@schoenebeck-elbe.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

Schönebeck, den 05.05.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister