Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Schönebeck (Elbe)
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Schönebeck (Elbe) befindlichen Haupt-verkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt.
Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrs-straßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Der nunmehr ausgefertigte Lärmaktionsplan wurde auf den Empfehlungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt basierend erstellt und dient in seiner Form der vereinheitlichten Datenübermittlung an die EU. Er wird vom 11.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Sachgebiet Grünflächen, Breiteweg 12a, 39218 Schönebeck (Elbe)
Zeiten der öffentlichen Auslegung:
- montags von 13:00 - 15:00 Uhr
- dienstags von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs nach Vereinbarung
- donnerstags von 09:00 - 11:30 Uhr
- freitags nach Vereinbarung
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung Stadt Schönebeck (Elbe), Sachgebiet Grünflächen Telefon: +49 3928 710-427 oder +49 3928 710-426
Der Entwurf des Lärmaktionsplans sowie der Ergebnisbericht der Lärmkartierung sind außerdem auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter EU-Lärmkartierung (schoenebeck.de) sowie der Ergebnisbericht auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist. Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgte die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Schönebeck (Elbe) zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 02.02.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1 oder per E-Mail an laerm@schoenebeck-elbe.de - Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen.
Schönebeck, den 07.12.2023
Knoblauch
Oberbürgermeister