Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt-Südwest“

Aufstellungsbeschluss 2010

Die Stadt Schönebeck (Elbe) beabsichtigt für die südlich der Tischlerstraße, westlich der Salzer Straße, nördlich und östlich der zurzeit in Planung befindlichen „Anbindungsstraße östliche Gewerbegebiete“ liegende Fläche den Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd – West“ aufzustellen. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck hat am 04.02.2010 den Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung gebilligt und diese Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats bestimmt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. (4) BauGB aufgestellt. Die Belange des Umweltschutzes werden durch den Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd – West“ trotzdem beachtet. Innerhalb der textlichen Festsetzungen werden Aussagen getroffen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Des Weiteren werden Pflanzgebote festgesetzt. Die öffentliche Auslegung ist erfolgt. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 14.10.2010 den Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt-Südwest“ als Satzung beschlossen. Das Kartenmaterial zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Süd-West" gem. § 3 Abs.1 BauGB und die zugehörige Begründung stellen wir Ihnen in der Anlage zu dieser Seite als PDF-Files zum Download bereit.

Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Den Reader finden Sie hier, Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.