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Bebauungsplan der Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung (Entwurf)

Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung

Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2024 den Planentwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0045/2024).

Ziel und Zweck der Planung

Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Stadtwerke Schönebeck GmbH, den rechtskräftigen Bebauungsplan so zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionshalle, einer Schwimmhalle, eines Festplatzes, sowie von Parkplatzflächen, neuen Bushaltepunkten und parkartig gestalteten Grünflächen in der Stadt Schönebeck (Elbe) geschaffen werden und eine gesamtheitliche Überplanung im Sinne der städtebaulichen Zielstellungen der Stadt Schönebeck (Elbe) in Bezug auf weitere öffentliche Nutzungen stattfinden kann.

Der Bebauungsplan soll aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2019 entwickelt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Siehe rechte Spalte

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches

Siehe rechte Spalte

Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet, Topografischen Karte TK 10 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung wird anhand des Entwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom August 2024 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit

vom 30.09.2024 bis einschließlich 01.11.2024

der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-417, -418 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentlich umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Unterlagen:

  • 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“ mit Begründung, Umweltbericht Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzfachbeitrag Stand: August 2024
  • Faunistische Untersuchung an Brutvögeln und Kriechtieren für den Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“ vom 20.06.2022
  • Geotechnischer Bericht zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ vom 12.04.2024
  • Schallimmissionsprognose zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ vom 06.08.2024
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:

A                     Salzlandkreis vom 04.09.2023

B                     Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Archäologie vom 11.08.2023

C                     Stadt Schönebeck (Elbe) SG Grünflächen vom 18.08.2023

D                     Stadt Schönebeck (Elbe) Dez. II, SG Tiefbau vom 25.08.2023

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:

Schutzgut Fläche

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Boden

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der Stellungnahme A
  • -        Hinweise zu den Bodendenkmalen Nr. 89, 93, 94 in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme B

Schutzgut Wasser

  • Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen A und D
  • Hinweise zu der Lage des Plangebiets im HQ 200 Gebiet in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Stellungnahme A

Schutzgut Klima/Luft

  • Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion in dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, dem Artenschutzfachbeitrag, dem faunistischen Gutachten sowie der Stellungnahme A
  • Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen in der Stellungnahme C

Schutzgut Landschaftsbild

  • Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zur Erholungsfunktion des Geltungsbereichs in dem Umweltbericht
  • Hinweise zu Vorkehrungen zum Immissionsschutz in der Begründung, dem Umweltbericht, der Schallimmissionsprognose sowie in der Stellungnahme A

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zum Umgang mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und dem Umweltbericht
  • Hinweise zum archäologischen Flächendenkmal „Historische Altstadt“ in der Begründung und dem Umweltbericht
  • Hinweise zu dem Baudenkmal „historischer Friedhof Tischlerstraße“ (Obj.-Nr. 09461030) in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme B

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 25 "Schnittstelle Altstadt Südwest", 1. Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 20.09.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister


Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Verlängerung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die am 20.09.2024 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • des Bebauungsplanes Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“, 1. Änderung

sowie

  • des Bebauungsplanes Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“

werden wie folgt ergänzt:

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird aufgrund der Feiertage sowie veränderter Schließzeiten der Stadtverwaltung der Stadt Schönebeck (Elbe) bis einschließlich 08.11.2024 verlängert.

Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 25, 1. Änderung sowie Nr. 70 bestehend jeweils aus der Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bis zum 08.11.2024 im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die in den Bekanntmachungen vom 20.09.2024 aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den genannten Bebauungsplänen abgegeben werden. Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachungen vom 20.09.2024 verwiesen.

Schönebeck (Elbe), den 02.10.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister