Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“, 1. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“, 1. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2020 den Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 12.07.2020 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Stadtwerke Schönebeck GmbH, den rechtskräftigen Bebauungsplan so zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionshalle, einer Schwimmhalle, eines Festplatzes, sowie von Parkplatzflächen, neuen Bushaltepunkten und parkartig gestalteten Grünflächen in der Stadt Schönebeck (Elbe) geschaffen werden und eine gesamtheitliche Überplanung im Sinne der städtebaulichen Zielstellungen der Stadt Schönebeck (Elbe) in Bezug auf weitere öffentliche Nutzungen stattfinden kann.

Der Bebauungsplan soll aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2019 entwickelt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

Lage im Stadtgebiet, Topografischen Karte TK 10 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ wird anhand des Vorentwurfs des Bebauungsplans in der Fassung von Juli 2023 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit

vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023

der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“ im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags            von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418 oder +49 3928 710-420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (Juli 2023)
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (Juli 2023)
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • o   Planzeichnung der Biotop- und Nutzungstypen und der Avifauna (August 2022)
    • o   Erfassung des Baumbestands mit Planzeichnung und Baumliste (August 2022)
  • Faunistische Untersuchungen an Brutvögeln und Kriechtieren (Aves, Reptilia) (Juni 2022)

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“, unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 14.07.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister