Flächennutzungsplan 5. Änderung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 den Einleitungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 15.11.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“. Dessen Ziel ist die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier. Angedacht ist dafür eine differenzierte Siedlungsentwicklung mit Angebotsformen des ein- bis mehrgeschossigen Wohnungsbaus i. V. m. einer optimalen Erschließung.

Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Lage des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand des Vorentwurfs mit der Begründung in der Fassung vom April 2025 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags            von 08:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (Stand April 2025)
  • Begründung zum Flächennutzungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (Stand April 2025)
  • Geotechnischer Bericht vom 29.07.2024
  • Gutachten zur Wohnbauflächenstrategie vom 18.03.2025

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 30.04.2025

Knoblauch
Oberbürgermeister