Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße"
Rückwirkende Inkraftsetzung
Vorbemerkung. Der Bebauungsplan Nr. 09 wurde am 11.12.1997 durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 09 im „Rundblick Schönebeck“ erfolgte zuvor am 13.02.2001. Die Ausfertigung durch den zuständigen Oberbürgermeister erfolgte erst nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes am 15.02.2001 (formeller Fehler).
Die vorhergehende Ausfertigung der Satzung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Bebauungsplans und folgt dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz sowie § 9 Abs. 1 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ist der formelle Fehler rückwirkend durch erneute Bekanntmachung zu heilen.
Bekanntmachung
Die Stadt hat geprüft, dass keine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage der Abwägung und Satzung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“ vom 11.12.1997 vorliegt. Nach heutiger Rechtslage steht dem Bebauungsplan nichts entgegen.
Gemäß § 214 Abs. 4 sowie § 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit durch die Stadt Schönebeck (Elbe) die ausgefertigte Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“ erneut ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 09 wird rückwirkend zum 20.02.2001 in Kraft gesetzt.
Die Satzung des Bebauungsplanes wurde am 15.02.2001 ausgefertigt.
Maßgebend ist die jeweilige beschlossene Planfassung des Bebauungsplans einschließlich Begründung für die:
Satzung vom September 1999.
Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan in der Fassung der Bekanntmachung und die Begründung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten
- montags von 13:00 - 15:00 Uhr
- dienstags von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs nach Vereinbarung
- donnerstags von 09:00 - 11:30
- freitags nach Vereinbarung
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-420
Die vorgenannten Unterlagen werden ab dem Tag dieser Bekanntmachung parallel in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse der Stadt Schönebeck (Elbe) : https://www.schoenebeck.de à Stadtentwicklung à Bauen à Auslegung à Aktuelle Informationen und Auslegungen eingesehen werden.
Hinweis
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1,2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB, über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass durch die rückwirkende Bekanntmachung der Fristablauf gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO erneut in Gang gesetzt wird, wenn „die neuerliche Bekanntmachung des unveränderten Bebauungsplans lediglich einen etwaigen Ausfertigungsmangel heilen soll“.
Für die Frist der Geltendmachung von Verfahrens-, Form- und Abwägungsfehlern wird die Rügemöglichkeit nach § 215 Abs. 1 BauGB, erneut in Gang gesetzt, insofern sich die Rüge nicht auf bisherige, im ergänzenden Verfahren nicht zu wiederholende Verfahrensschritte, die bereits verfristet sind, bezieht.
Stadt Schönebeck (Elbe), den 15.10.2025
Knoblauch
Oberbürgermeister