Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“

Öffentlichen Auslegung 01.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 1 Nr. 4 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) während der COVID-19-Pandemie Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung vom 14.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ im Ortsteil Ranies gebilligt. Zusammen mit der Billigung des Entwurfes wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch den Stadtrat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0317/2021).

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ ist ausschließlich die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zur Bebauung von Einfamilienhäusern mit reiner Wohnnutzung in Ranies. Die Erschließung soll über die Straße „Am Sportplatz“ erfolgen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan soll gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 1   Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Es wird keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 74 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

(Siehe rechte Spalte)

Auf Grund der COVID-19-Pandemie wird die angeordnete öffentliche Auslegung des Planentwurfs (Öffentlichkeitsbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 und 2 PlanSiG i. V. m. § 27 a Abs. 2 VwVfG ersetzt.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 74 "Am Sportplatz Ranies" erfolgt im Zeitraum vom 01.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 unter https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 31.08.2021
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 31.08.2021
  • geotechnischer Bericht vom 19.10.2020

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Boden: geotechnischer Bericht vom 19.10.2020 und Stellungnahmen zum Vorentwurf des Landesamts für Geologie und Bergwesen vom 02.06.2021 sowie des Salzlandkreises vom 09.07.2021
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen: Stellungnahmen zum Vorentwurf der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 28.05.2021 und des Salzlandkreises vom 09.07.2021
  • Schutzgut Wasser: Stellungnahmen zum Vorentwurf der Veolia Wasser Deutschland GmbH vom 09.06.2021 und des Salzlandkreises vom 09.07.2021
  • Schutzgut Menschen und seine Gesundheit: Stellungnahme zum Vorentwurf des Salzlandkreises vom 09.07.2021

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt die angeordnete öffentliche Auslegung als zusätzliches Informationsangebot in der Stadt Schönebeck (Elbe), im Amt für Stadtplanung und Bauwesen, Breiteweg 12, Raum 201 während folgender Zeiten

montags         von 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs      nach Vereinbarung
donnerstags  von 09:00 – 11:30 Uhr
freitags           nach Vereinbarung

Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus' (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Es empfiehlt sich daher, zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine vorherige Terminabstimmung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-413 oder +49 3928 710-420

Stellungnahmen zum Entwurf richten Sie bitte innerhalb der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist an die:

Stadt Schönebeck (Elbe)
Amt für Stadtplanung und Bauwesen
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)

oder per Mail an:

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen eingesehen werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 24.10.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister


Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021