Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 2022

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 14.10.2021 in seiner 17. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0316/2021). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ “ befindet sich in der Ortschaft Ranies, in der Gemarkung Ranies, Flur 4 und umfasst Teilflächen der Flurstücke 1/30 und 1001 sowie das Flurstück 1000. Der Standort befindet sich südlich der Kreisstraße 1296 in östlicher Nachbarschaft zum Sportplatz und dem örtlichen Feuerwehrstandort. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS S-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:

(Siehe rechte Spalte)

Der Stadtrat hat mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Verfahrensart gemäß § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren beschlossen. Auf dieser Grundlage, analog den Bestimmungen nach § 13a BauGB, wird deshalb der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. §13b BauGB vor dem 31.12.2022 vom Stadtrat gefasst und die Grundfläche beträgt unter 10.000 m². Das Plangebiet hat eine Geltungsbereichsfläche von insgesamt ca. 0,53 ha und schließt sich unmittelbar an die im Zusammenhang bebaute Ortslage an.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Am Sportplatz Ranies“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Ranies. Die Erschließung soll über die Straße „Am Sportplatz“ erfolgen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017 ist auf der Grundlage dieses Verfahrens auf dem Wege der Berichtigung anzupassen. Die Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ist im Ergebnis zu Gunsten der hier zu entwickelnden Wohnbaufläche zu berichtigen.

Die hier behandelte Grünfläche und damit Außenbereichsfläche ist eine Teilfläche des bestehenden Sportplatzes, die nicht mehr zum vorgenannten Zweck benötigt wird. Sie wurde als Teilfläche der Ortslage nicht Bestandteil des LSG „Mittlere Elbe“. Die Ortslage Ranies liegt im Biosphärenreservat „Mittelelbe“. Das betroffene Areal ist jedoch kein Teil der Natura 2000- Flächen im FFH-Gebiet FFH0050 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Es liegen bisher keine Anhaltpunkte vor, dass mit dem Ziel des Bebauungsplans Beeinträchtigungen der in § 1 Abs.6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB benannten Schutzgüter erfolgen könnten. Das Verfahren unterliegt nach heutigem Kenntnisstand nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 27.03.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister