Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“

Planentwurf

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2026 den Planentwurf sowie die Begründung für den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0231/2026)

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier. Angedacht ist dafür eine differenzierte Siedlungsentwicklung mit Angebotsformen des ein- bis mehrgeschossigen Wohnungsbaus i. V. m. einer optimalen Erschließung. Des Weiteren sollen im Rahmen des Verfahrens die Erfordernisse der Nahversorgung wie auch von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen geprüft werden.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) kann der o. g. Bebauungsplan nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich. (Rechte Spalte)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/schoenebeck/startseite

einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der Veröffentlichungsfrist im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

  • montags          von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags    von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags            von 08:00 - 11:30 Uhr

Zusätzliche Termine sind nach Abstimmung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die nachfolgende E-Mail-Adresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe), abgegeben werden:

Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am vorgenannten Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die zu veröffentlichenden und auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“, Entwurf vom 25.03.2026
  • Begründung zum Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ einschließlich Umweltbericht, Entwurf vom 25.03.2026
  • Wohnbauflächenstrategie der Stadt Schönebeck (Elbe) vom 19.03.2026
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB) zum Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ vom Januar 2026
  • Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“, Bestand und Flächennutzung vom Februar 2025
  • Schallimmissionsprognose nach TA Lärm für das Bauvorhaben „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ in 39218 Schönebeck vom 25.03.2026
  • Verkehrstechnische Untersuchung vom 24.04.2025
  • Geotechnischer Bericht vom 29.07.2024
  • Ergebnisse und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

Angaben zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar; die Unterlagen enthalten insbesondere Aussagen zu folgenden Themen:

zum Schutzgut Mensch

Informationen zu Gesundheit, Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholung. Betrachtet werden insbesondere Schall- und Lichtimmissionen, die Einbindung in die vorhandene Wohn- und Gewerbestruktur sowie die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung. Baubedingt sind Lärm, Staub und temporärer Baustellenverkehr möglich; betriebsbedingt entstehen zusätzliche Verkehrsbelastungen. Bei Beachtung gesetzlicher Vorgaben, einschlägiger Normen und vorgesehener Schallschutzmaßnahmen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Vorgesehen sind insbesondere abschirmende Bebauung entlang der Sachsenlandstraße, Vorgaben zur Ausrichtung schutzbedürftiger Räume und Außenwohnbereiche, erforderliche Schalldämm-Maße sowie Hinweise zur Vermeidung nachteiliger Lichtimmissionen.

zum Schutzgut Landschaft / Orts- und Landschaftsbild / Erholung

Informationen zur Lage des Plangebiets im bebauten Siedlungsbereich sowie zu Ackerflächen, Ruderalfluren, Gehölzen und einem aufgelassenen, vermüllten Gewerbestandort. Die Freiflächen werden hinsichtlich Landschaftsbild und Erholung überwiegend als von mittlerer Bedeutung beschrieben; eine besondere Erholungsfunktion besteht nicht. Durch die Planung verändert sich das Ortsbild durch Wohnbebauung und Verkehrsflächen; zugleich entfallen gewerbliche Vorprägung und Vermüllung. Die allgemeine Erholungseignung wird nicht verschlechtert. Vorgesehen sind öffentliche Grünflächen, Pflanzungen, Baumerhalt, dichte Gehölzgruppen mit Staudensäumen, Freiflächen- und Muldenbegrünung sowie Empfehlungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen.

zum Schutzgut Flora und Fauna / biologische Vielfalt

Informationen zu Biotoptypen und Nutzungen, insbesondere Ackerflächen, Ruderalfluren, Feldgehölzen, Einzelbäumen, Kleingärten, Ziergärten, versiegelten Flächen und einem aufgelassenen Gebäude. Feldgehölze und Einzelbäume besitzen eine hohe, Ruderalfluren eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Durch Bebauung und Versiegelung gehen Vegetationsflächen und Lebensräume dauerhaft verloren; besonders wertvolle Lebensräume werden nach Umweltbericht jedoch nicht in Anspruch genommen. Betroffen sind u. a. Gehölzbrüter, Arten des Halboffenlandes, gebäudebewohnende Vogelarten sowie potenzielle Fledermausquartiere; Zauneidechsen wurden nicht nachgewiesen. Vorgesehen sind Bauzeitenregelungen, Gehölzschutz, ökologische Baubegleitung, extensive Grünflächenpflege, insektenschonende Beleuchtung, Fledermauskästen, Nisthilfen, kleintierdurchlässige Einfriedungen sowie Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

zum Schutzgut Geologie, Boden und Fläche

Informationen zur Lage im Urstromtal der Elbe und zu den Bodenverhältnissen mit Mutterboden, Auffüllungen, Sanden und Verwitterungshorizonten der Buntsandsteine. Die Bodenfunktionen sind im Geltungsbereich bereits eingeschränkt; lokal wurden anthropogene Beimengungen festgestellt. Betrachtet werden außerdem Flächeninanspruchnahme, Neuversiegelung und der dauerhafte Verlust von Bodenfunktionen. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Bodenschutz, insbesondere fachgerechter Umgang mit Oberboden, Begrenzung von Baubedarfsflächen, Schutz vor Verdichtung, Einsatz von Lastverteilungsplatten sowie wasserdurchlässige Stellplatzflächen. Der verbleibende Eingriff wird außerhalb des Geltungsbereichs kompensiert.

zum Schutzgut Wasser

Informationen zu Grundwasser und Oberflächengewässern. Grundwasser wurde innerhalb der Sande nachgewiesen; der Grundwasserstand kann schwanken und ist teilweise elbwasserstandsabhängig. Oberflächengewässer und Trinkwasserschutzgebiete sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Durch Versiegelung können Grundwasserneubildung und Versickerungsflächen beeinträchtigt werden; eine wesentliche Minderung wird jedoch nicht erwartet, da Niederschlagswasser vor Ort versickert werden kann. Abwässer werden in die geschlossene Kanalisation eingeleitet. Vorgesehen sind örtliche Versickerung, wasserdurchlässige Stellplätze, Boden- und Wasserschutzmaßnahmen während der Bauausführung sowie die Berücksichtigung der nachrichtlich übernommenen geringen Hochwassergefahr im nordöstlichen Plangebiet.

zum Schutzgut Klima und Luft

Informationen zur klimatischen Einordnung des Standorts im Übergangsbereich zwischen maritimem und kontinentalem Klima. Die Freiflächen besitzen Bedeutung als klimatische Ausgleichsbereiche; Laubgehölze haben eine besondere kleinklimatische Funktion. Durch die Planung gehen krautige Vegetation sowie Baum- und Strauchbestände verloren. Messbare Auswirkungen auf das Kleinklima werden nicht abgeleitet; lokal können sich jedoch Aufheizungseffekte durch Bebauung und Versiegelung erhöhen. Vorgesehen sind Neubegrünung, Baum- und Strauchpflanzungen, Begrünung von Freiflächen und Versickerungsmulden sowie Empfehlungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen.

zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen zu Bau- und Bodendenkmalen. Im Geltungsbereich befinden sich keine Baudenkmale; der westlich angrenzende Ostfriedhof ist jedoch als Baudenkmal eingetragen, sodass der Umgebungsschutz zu beachten ist. Bekannte Bodendenkmale sind nicht verzeichnet; aufgrund jüngerer Lidarauswertungen bestehen jedoch Hinweise auf mögliche archäologische Kulturdenkmale. Bei Erdarbeiten können Funde nicht ausgeschlossen werden. Vorgesehen sind die Beachtung des Denkmalschutzrechts, die Freihaltung eines baumbestandenen Bereichs an der westlichen Plangebietsgrenze sowie fachgerechte archäologische Dokumentation bzw. Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden bei entsprechenden Befunden.

zum Schutzgut Schutzgebiete

Informationen dazu, dass der Geltungsbereich nicht in einem Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet oder Europäischen Vogelschutzgebiet liegt. Entsprechende Schutzgebiete befinden sich auch nicht in der näheren Umgebung; gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG sind im Geltungsbereich und direkten Umfeld nicht vorhanden. Natura-2000-Gebiete werden nicht berührt; Beeinträchtigungen benachbarter Schutzgebiete werden nicht abgeleitet. Spezifische Schutzgebietsmaßnahmen sind nicht erforderlich; die allgemeinen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen werden berücksichtigt.

Darüber hinaus sind umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung verfügbar, insbesondere zu Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodendenkmalpflege, Baudenkmalpflege/Umgebungsschutz, Hochwasserschutz, angrenzender Landwirtschaft, Eingriffsregelung, Artenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Bodenschutz, Altlasten, Kampfmitteln, Waldbestand, Gewerbenachbarschaft sowie Kompensation und Bilanzierung.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgerinnen und Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 13.05.2026

Knoblauch
Oberbürgermeister