Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 2022

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 07.04.2019 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im Geltungsbereich zur Bebauung mit Reihen‑, Einfamilien- und Doppelhäusern.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ werden die städtebaulichen Ziele zur nachfrageorientierten Schaffung von Bauflächen für Wohnhäuser, Gewinnung von jungen Familien als Einwohner und Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Schönebeck (Elbe) sowie die städtebauliche Steuerung benachbarter Nutzungen im und angrenzend am Geltungsbereich mit unterschiedlichem Schutzanspruch (Einzelhandel, Gewerbe, Wohnen, Verkehrsanlagen) verfolgt.

Das Verfahren zum Bebauungsplan erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 73 ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

(Lageplan und Geltungsbereich in der rechten Spalte)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplans in der Fassung Mai 2022 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom 07.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags          von 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags        von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs        nach Vereinbarung
donnerstags    von 09:00 - 11:30 Uhr
freitags            nach Vereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418 oder +49 3928 710-420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom Mai 2022
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom Mai 2022

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 73 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 29.05.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister