Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" (Vorentwurf)

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 31.03.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 29.05.2022 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Produktionshalle, die Anlage von Fahr- und Bewegungsflächen sowie von Parkplätzen am Standort Barbarastraße in Schönebeck (Elbe). Damit soll eine Betriebserweiterung der thyssenkrupp Presta Schönebeck GmbH im Einklang mit den städtebaulichen Zielen der gemeindlichen Bauflächenentwicklung ermöglicht werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 70 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom November 2022 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom

16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023

der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" mit Begründung, Umweltbericht und Gutachten im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags           von 08:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Telefon: +49 3928 710-429 oder +49 3928 710-418

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Bebauungsplan mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2022
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2022
  • Gutachten Fauna vom 02.08.2022

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 05.01.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister