Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“

Aufstellungsbeschluss 2022

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 31.03.2022 in seiner 22. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0383/2022). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ befindet sich südlich der Söker Straße zwischen Barbarastraße und der Bahnlinie Magdeburg-Halle/Saale in der Gemarkung Schönebeck, Flur 1 und betrifft die Flurstücke 206/2, 223/1, 223/2, 276/9, 10400, 10619, 10623, 10627, 10632, 10633, 10634, 10635, 10636, 10637 sowie 10638. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS S-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:

(Lageplan und Geltungsbereich in der rechten Spalte)

Abbildung 1: Lage im Stadtgebiet

Abbildung 2: Lage des Geltungsbereiches

Der Bebauungsplan ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt die gesamte Fläche im Geltungsbereich als gewerbliche Baufläche dar.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Produktionshalle, die Anlage von Fahr- und Bewegungsflächen sowie Parkplätzen am Standort Barbarastraße in Schönebeck (Elbe) im Sinne einer weiteren Aktivierung der westlichen Betriebsflächen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck.de à Stadtentwicklung à Bauen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 29.05.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister