Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“

Satzungsbeschluss 2007

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.07.2007 den Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“ als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt. Dieses wurde am 29.07.2007 bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“ tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. 

Jedermann kann die Satzung von diesem Tag ab im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215, Abs.1 Baugesetzbuch werden

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Quellenangabe kartographisches Material:
Erlaubnisnummer : LVermGeo/A9-31889-2007
http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/main.htm

Liste der verwendeten Karten:
Kartenwerk: DTK 10
Blattname Name
3935-NO Magdeburg S
3935-SO Welsleben
3936-NO Gommern
3936-NW Magdeburg-Randau-Calenberge
3936-SO Schönebeck (Elbe) O
3936-SW Schönebeck (Elbe) W
4035-NO Biere
4036-NO Gnadau
4036-NW Eggersdorf