Bebauungsplan Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" der Stadt Schönebeck (Elbe)

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" in der Fassung vom 12.06.2025 einschließlich Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Parallel dazu sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden sowie von den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.

Ziel der Planung

Das Entwicklungsziel für den Änderungsbereich besteht hinsichtlich seiner Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu leistungsfähigen Verkehrswegen und der hierdurch bestehenden Verknüpfung mit dem überörtlichen Verkehrsnetz darin, den Standort insbesondere für Unternehmen des Logistikgewerbes qualitativ weiterzuentwickeln. Der Industriepark West als landesbedeutsame Gewerbefläche findet seine Entsprechung im Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe), worauf der vorliegende Änderungskontext Bezug nimmt.

Neben der Entwicklungsmöglichkeit aus dem Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) steht die 1. Änderung auch im Einklang mit der aktuellen Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" wird ein den Anforderungen des Marktes gerecht werdender Gewerbestandort entwickelt, von dem die Stadt Schönebeck (Elbe) eine weitere Stärkung ihres Wirtschaftsstandortes mit Landesbedeutung erwartet.

Im Rahmen der Entwurfsbearbeitung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Vorentwurf um Teile des Flurstücks 10331, Flur 1, Gemarkung Schönebeck-Salzelmen erweitert und um Teile des Flurstücks 37/6, Flur 1, Gemarkung Schönebeck-Salzelmen verringert. Der Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen. (Rechte Spalte)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet. Die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" sind in der Zeit vom

07.07.2025 bis einschließlich 07.08.2025

auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) unter:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

unter der Kartenwahl "Planen und Bauen" mit Hakensetzung bei "kommunaler Bauleitplanung" einsehbar.

Während der Veröffentlichung im Internet können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail an:

abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags        von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags   von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418, -417, oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Stellungnahmen dort abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung der 1. Änderung i. d. F. des Bebauungsplanentwurfs vom 12.06.2025
  • Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs vom 12.06.2025
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs i. d. F. vom 12.06.2025. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
    • Mensch – mit Aussagen u. a. zu Lärm- und Luftbelastungen aus Gewerbe und Verkehr; keine Kultur- und Erholungsfunktionen
    • Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Durchgrünung und landwirtschaftlichen Nutzung, zu Gehölzen und Grünstrukturentwicklung sowie zur biologischen Vielfalt
    • Tiere – mit Aussagen u. a. zur Beanspruchung von Habitaten, zu Migrationsbarrieren, zur biologischen Vielfalt
    • Fläche – mit Aussagen u. a. zu Neuausweisungen von Flächen
    • Boden – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen, Bodengefüge, Verunreinigungen und zur Versickerungsfähigkeit
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasserschutz, Schutz vor auslaufenden Schadstoffen und Regelungen der Versickerung von Regenwasser
    • Klima/Luft – mit Aussagen u. a. zu Luftbelastungen, zur kleinklimatischen Funktion
    • Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Veränderung des Landschaftsbildes durch Neubebauung, zu abschirmenden Bepflanzungen gegenüber Wohnbebauung
    • Schutzgebiete – mit Aussagen u. a. zur Lage von Schutzgebieten; ohne Auswirkungen auf Schutzgebiete
    • Kultur- und sonstige Sachgüter – keine bau- oder bodendenkmalrechtliche Relevanz
    • Risiken durch Unfälle oder Katastrophen – keine neuen Vorhaben mit schädlichen Auswirkungen auf schutzbedürftige Umgebungsnutzungen
  • Schalltechnisches Gutachten, Stand 10.06.2025
  • Verkehrsuntersuchung, Stand 20.05.2025
  • Baugrundgutachten, Stand 21.08.2020 / 24.11.2021
  • Auszug Festpunktinformationssystem
  • Nutzungsbeispiel
  • Hydrologische Beurteilung zur Regenwasserversickerung – einsehbar im Amt für Stadtplanung und Bauwesen, Schönebeck (Elbe)

Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung am vorgenannten Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsicht bereitgehalten.

Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf (frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

  • Salzlandkreis vom 24.03.2025
    • Altlasten: Hinweise zur Grundwasserbelastung aus dem ehemaligen Sprengstoffwerk, Hinweise zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen
    • Abfallentsorgung: Hinweise zum Umgang mit gewerbespezifischen Abfällen, Bodenaushub und Bauabfällen, zur Ersatzbaustoffverordnung und zur Niederschlagswasserversickerung
    • Wasser: Erlaubnispflicht für die Versickerung von Niederschlagswasser und zu Grundwasserhaltungen
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 11.03.2025
    • Hinweise zur Hydrologie bei zusätzlichem Eintrag von Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen
  • Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 06.03.2025
    • Hinweis zur Lage des Plangebietes in einem Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz als in Aufstellung befindlicher Grundsatz der Raumordnung

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 04.07.2025
Bert Knoblauch
Oberbürgermeister