SGB II-Folgeantrag notwendig / Online-Möbelbörse / Schulpflicht / Kontoeinrichtung / Arbeitslosengeld II / Telegram-Gruppe / Lebensmittelspenden / Für Schwangere

Dokumente, Informationen, FAQ, Flyer und Hilfsangebote

Friedenssymbol für die Ukraine bei der Kundgebung in Schönebeck

Flüchtlinge aus der Ukraine sind dazu angehalten, ihre SGB II-Leistungsbescheide zu überprüfen und bei weiter bestehender Hilfebedürftigkeit einen entsprechenden Folgeantrag ab 1. Dezember 2022 beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen. In der Regel sollte dies etwa vier bis fünf Wochen vor Beginn des neuen Leistungszeitraums erfolgen. Der Leistungsantrag wird vereinfacht und in ukrainischer Sprache zum Download auf der Internetseite des Jobcenters unter zur Verfügung gestellt.

Unterstützung beim Thema Krankenversicherung gibt es auch auf folgender Seite (in Englisch): Health Insurance.

Auf der Suche nach Universitäten, die Geflüchteten helfen, gibt es hier Unterstützung.

Der Kirchenkreis Egeln stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die das Zusammenkommen von Möbelspendenden und -suchenden vereinfachen wird. Wer ein Möbelstück oder anderen Alltagsgegenstand zur Verfügung stellen möchte, kann diese unverbindlich und kostenfrei auf „www.moebelspende-und-mehr.de“ einstellen.

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Schönebeck haben sich beim Massenger-Dienst "Telegram" miteinander vernetzt. Interessierte können hier der virtuellen Gruppe beitreten.

Bilderwörterbuch

Die "Tüftelakademie" hat ein Bilder-Wörterbuch Ukrainisch-Deutsch erstellt, das auch beim Duden-Verlag unter www.duden.de zum Download zur Verfügung steht. Dies ist auch hier zu finden.

Mini-Sprachführer für Geflüchtete

Der Jugendmigrationsdienst aus Brandenburg hat einen kleinen Sprachführer entwickelt, der bei der Arbeit mit Geflüchteten aus der Ukraine helfen kann. Dieser kann im A6-Format gedruckt und als handliches Heft verteilt werden. Er ist hier zu finden.


Seit Juni 2022 erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Beim Jobcenter Salzlandkreis sind zwischenzeitlich mehr als 1.100 Anträge ukrainischer Geflüchteter eingegangen. Die Mehrzahl der Leistungsbewilligungen erfolgte unmittelbar zum 1. Juni 2022 und wurde zunächst für 6 Monate befristet. Demzufolge sind ukrainische Flüchtlinge dazu angehalten, ihre Leistungsbescheide zu überprüfen und bei weiter bestehender Hilfebedürftigkeit einen entsprechenden Folgeantrag ab 1. Dezember 2022 beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen.

„Die Anträge sind bitte möglichst zeitnah zu stellen“, erläutert Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung/Service. In der Regel sollte dies etwa vier bis fünf Wochen vor Beginn des neuen Leistungszeitraums erfolgen. Nur so könne die pünktliche Auszahlung der Bezüge zum 1. Dezember 2022 sichergestellt werden. Der Leistungsantrag wird vereinfacht und in ukrainischer Sprache zum Download auf der Internetseite des Jobcenters unter zur Verfügung gestellt. Die Behörde weist darauf hin, dass alle erforderlichen Dokumente grundsätzlich in lateinischen Buchstaben auszufüllen sind.


Der Kirchenkreis Egeln stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die das Zusammenkommen von Möbelspendenden und -suchenden vereinfachen wird. „Erleichtern Sie das Ankommen dieser Menschen und spenden Sie nicht mehr benötigte Alltagsgegenstände wie Geschirr, Lampen, Heimtextilien,
Küchengeräte und Möbel kostenfrei und zur Selbstabholung“ lautet der Aufruf des Kirchenkreises. Die Internetseite ist seit dem 8. Juni 2022 online. Das Prinzip der digitalen Möbelbörse ist denkbar einfach: Wer ein Möbelstück oder anderen Alltagsgegenstand zur Verfügung stellen möchte, kann diese unverbindlich und kostenfrei auf „www.moebelspende-und-mehr.de“ einstellen. Findet die Anzeige Interessenten, nehmen diese Kontakt auf, um die Spende abholen zu können. Ähnliche Online-Börsen sind in den letzten Wochen auch für andere Regionen eingerichtet worden. Deren Erfolg zeugt davon, dass nach wie vor großer Bedarf besteht und auf diese Weise schnell und unkompliziert geholfen werden kann.


Alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig und sollen nach der Einschulung am 27.08.2022 regulär mit dem Schulbesuch beginnen können. Außerdem muss sichergestellt werden, dass für die aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schüler, die bis zum 30.06.2012 geboren und im Schuljahr 2021/2022 in einer Grundschule in Sachsen-Anhalt angemeldet sind, die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer weiterführenden Schule ermöglicht wird.

Die Festlegungen zur organisierten Aufnahme dieser Kinder in Grundschulen und weiterführenden Schulen basieren auf der Umsetzung der dafür maßgeblichen Erlasse, die unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfslagen und der besonderen Bedingungen umzusetzen sind. Die regulären Verfahren sind davon unberührt. Nebenstehend sind die Hinweise und Erlasse dazu zu finden.

Das Landesschulamt (LSchA) informiert die Grundschulen über den Erlass zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in die Grundschule zum Schuljahr 2022/2023 (RdErl. des MB vom 31.05.2022). Außerdem werden durch das LSchA alle Schulträger der Grundschulen über den Erlass in Kenntnis gesetzt und darauf hingewiesen, dass die Personensorgeberechtigten der aus der Ukraine geflüchteten Kinder umgehend aufgefordert werden müssen, ihre Kinder bis zum 24.06.2022 zum Schulbesuch an den Grundschulen anzumelden. Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde über die Regelungen und Terminketten bezüglich Einschulung in Kenntnis gesetzt und darum gebeten,
die Träger der Kindertageseinrichtungen und den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der zuständigen Gesundheitsämter zu informieren.

Auf dem gleichen Weg werden auch die allgemeinbildenden Schulen, die Schulträger der weiterführenden Schulen und die Schulverwaltungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte über den Erlass zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (RdErl. des MB vom 31.05.2022) informiert und bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützt.“


Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Schönebeck (Elbe) verständigen sich miteinander über den Messenger-Dienst "Telegram". Interessierte können hier der virtuellen Gruppe beitreten.


Die "Tüftelakademie" hat ein Bilder-Wörterbuch Ukrainisch-Deutsch erstellt, das auch beim Duden-Verlag unter www.duden.de zum Download zur Verfügung steht. Dies ist auch hier zu finden.


Der Jugendmigrationsdienst aus Brandenburg hat einenkleinen Sprachführerentwickelt, der bei der Arbeit mit Geflüchteten aus der Ukraine helfen kann. Dieser kann im A6-Format gedruckt und als handliches Heft verteilt werden. Er ist hier zu finden.


Das Mehrgenerationenhaus des Rückenwind e.V. startet am Montag, 11. April 2022, mit einem Willkommenscafé für ukrainische Geflüchtete. Die Informationen dazu gibt es hier.

Die AWO in Schönebeck (Elbe) möchte ebenfalls für ukrainische Geflüchtete in der Stadt ein Willkommens-Café organisieren. Für diese Veranstaltungen benötigt die AWO Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern. Vor allem werden Menschen mit ukrainischen Sprachkenntnissen gesucht. Informationen von Interessenten nimmt Holger Schwenzfeier von der AWO entgegen. Kontakt ist sowohl per E-Mail unter h.schwenzfeier@awo-slk.de als auch per Telefon unter (0173) 7983881 möglich.

Die Tafeln der AWO unterstützen die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer mit Lebensmitteln. Doch die Vorräte sind aufgebraucht. Daher werden Lebensmittelspenden benötigt. Diese können täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr an allen Standorten der Tafeln abgegeben werden, Ausnahme Tafel Hecklingen.

Die Ansprechpartnerinnen, die auch die Abholung von Lebensmitten organisieren, sind:

  • Tafeln Staßfurt und Hecklingen                             Nadine Jeromin:              01525.57 09 616
  • Tafel SBK mit Calbe, Bördeland und Barby           Kerstin Henze:                  01525 62 71 041

Da viele der Geflüchteten erst einmal ohne die Möglichkeit zu kochen oder zu kühlen auskommen müssen, sind haltbare Lebensmittel sinnvoll. Beispielsweise Cornflakes, Toast, haltbares Brot, Aufstriche (Marmeladen, Konfitüren, etc.), haltbare (ungekühlte) Wurst, wie Salami und herzhafte Brotaufstriche, Schmelzkäse, Margarine, Schmalz, Konserven wie Gurken, Kirschen, Apfelmus, Ketchup, Würstchen.

Aber auch für die geflüchteten Menschen in den eingerichteten Wohnungen mit Küchen werden Lebensmittel benötigt, beispielsweise Nudeln, Konserven mit Suppen etc. – also lange haltbar.


Das Hilfeportal "Germany4Ukraine" bietet Geflüchteten aus der Ukraine eine erste Orientierung. Es beantwortet Fragen zu Unterkünften, ärztlicher Versorgung, zu grundlegenden Aspekten des Aufenthalts und mehr - auf Ukrainisch, Deutsch und auf Englisch.

Die Erfassung der eintreffenden Personen erfolgt zunächst nur durch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde (ABH) des Salzlandkreises. Eine persönliche Vorsprache ist vorerst nicht erforderlich – lediglich die Übermittlung der Personeninformation (z.B. Passkopie) an die ABH muss erfolgen. Die Personen müssen sich im zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. In den ersten 90 Tagen ist der Aufenthalt ohne Aufenthaltserlaubnis gestattet. Eine Erwerbstätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Personen einen Aufenthaltstitel erhalten haben. Wenn die Aufenthaltstitel erteilt werden, meldet sich die ABH bei den Personen.

Der Salzlandkreis koordiniert die Wohnraumverfügbarkeiten, Hilfsangebote, Transporte und Verteilung. Er hat ebenfalls ein Spendenkonto eingerichtet. IBAN DE65 8005 5500 4000 0000 00.

Der ukrainisch-sprachige Service (Psychosozialer Beratungsdienst für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre) ist per SMS und WhatsApp erreichbar unter der Nummer +49 1573 599 3126 beziehungsweise unter der Internet-Adresse https://krisenchat.de/ukraine

AWO in Schönebeck (Elbe) Kontakt: Tel (03928) 702023 oder (0173) 7983881; Spendenkonto: AWO LV Sachsen-Anhalt, Stichwort: Ukraine Hilfe, IBAN DE12 8102 0500 0006 4861 00, Bank für Sozialwirtschaft.


Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das Projekt "https://www.helfendewaende.de/" in Leben gerufen.


Das Land Sachsen-Anhalt hat eine „Anlaufstelle Ukraine“ eingerichtet. Einen Leitfaden und weitere Informationen gibt es beispielsweise bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt beziehungsweise beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat.

Die Anlaufstelle ist für erste Anfragen ab sofort für den südlichen Teil von Sachsen-Anhalt unter der Hotline (0345) 213 893 99 sowie für den Norden von Sachsen-Anhalt unter der Hotline (0391) 537 1225 erreichbar. Gleichzeitig steht die Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt (SiSA)-Hotline des LAMSA e.V. zur Unterstützung der Sprachmittlung zur Verfügung. Der Pool an ehrenamtlichen Sprachmittler/innen mit ukrainischen und russischen Sprachkenntnissen wurde ausgebaut. Übersetzungen und Sprachmittlungen können telefonisch, per Video Call oder in Präsenz schnell und kostenfrei organisiert werden. SiSA erreichen Sie unter (0345) 213 893 99 oder per E-Mail: sprachmittler@lamsa.de. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr besetzt.


Schnell, punktgenau und unbürokratisch, so wollen aktuell viele Menschen in Thüringen und Sachsen-Anhalt geflüchteten Familien aus der Ukraine helfen. Einige haben bereits Geflüchtete in privaten Unterkünften und eigenen Wohnungen aufgenommen, andere bereiten sich darauf vor, Gastgebende zu werden. „Diese konkrete Hilfsbereitschaft vor Ort wollen wir stärken.“, so der Kommendator der Provinzialsächsischen Genossenschaft des Johanniterordens, Carl-Albrecht Bartmer. Der Johanniterorden hat deshalb in seinem Genossenschaftsgebiet in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Aktion „Angekommen und angenommen – Gib den Geflüchteten ein Dach“ ins Leben gerufen.

Diese Hilfe für Gastgebende läuft seit dem 26. März 2022. Über die Johanniter Hilfsgemeinschaft (JHG) unterstützt die Aktion Privatleute, die Geflüchteten ein zeitweiliges Zuhause geben oder konkret Patenschaften übernommen haben. „Wir haben seit einigen Tagen selbst sechs Geflüchtete bei uns wohnen. Neben den ganz praktischen Bedürfnissen benötigen die häufig traumatisierten Flüchtlinge menschlich warmherzige Zuwendung. Das gelingt insbesondere im täglichen Miteinander, also gemeinsam unter einem Dach.“, sagt Bartmer.

Genau da setzt „Angekommen und angekommen – Gib den Geflüchteten ein Dach“ an: die JHG finanziert auf Anfrage anteilig notwendige Dinge, z.B. ein Kinderbett, eine Kochplatte, zusätzliches Geschirr oder auch einen Großeinkauf, die Privatleute für die Beherbergung oder Begleitung von Flüchtlingen selbst nicht so ohne weiteres finanzieren können. Dafür stellt der Johanniterorden zunächst 50 000 € bereit. Gastgebende können auf Antrag bis zu 500 € ausgezahlt bekommen. „Für Geflüchtete gibt es über die Landkreise und Kommunen Unterstützung aus öffentlicher Hand. Wir wollen – ganz im johanniterlichen Sinn - das private Engagement für die Bedürftigen stärken.“, so Bartmer. In der aktuellen Situation mit weiter zu erwartenden Geflüchteten komme es darauf an, dass sich möglichst viele Menschen ehrenamtlich einbringen. Finanzielle Grenzen sollten dabei keine Rollen spielen. Es gibt die Möglichkeit, diese Aktion unmittelbar durch Spenden auf das JHG-Konto der JHG Magdeburg JHG-Magdeburg IBAN: DE35 3506 0190 1563 4440 17 . BIC: GENODED1DKD, Stichwort: Ukraine Gastgebende, zu unterstützen. Anträge für die Einmal-Zahlung nehmen die Regionalgruppen der Johanniter Hilfsgemeinschaft unter www.johanniter.de/jhg/ukrainie-gastgebende entgegen.

Die Johanniter Hilfsgemeinschaft ist ein Ordenswerk des Johanniterordens, das sich im Sinne christlicher Nächstenliebe um hilfsbedürftige Menschen kümmert. Kontakt für Nachfragen: Christine Sobczyk, E-Mail: jhg-ukraine@christinesobczyk.de, Telefon: 039061-46715


Der Krieg in der Ukraine hat auch in Sachsen-Anhalt eine überwältigende Hilfsbereitschaft hervorgerufen. Das Landesnetzwerk der Migrantenorganisation Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA) und die Auslandsgesellschaft e. V. (AGSA) haben eine "Anlaufstelle Ukraine" eingerichtet. Auch Schönebeck (Elbe) und der Salzlandkreis organisieren Unterkünfte und Hilfsangebote für Geflüchtete. Zur Verständigung und Übersicht gibt es Handkarten für Geflüchtete. Es werden Unterstützungsangebote sowie Kontakte zu den zuständigen Stellen auf Landes- und kommunaler Ebene vermittelt. Einen Leitfaden und weitere Informationen gibt es beispielsweise bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt beziehungsweise beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat.

Das Hilfeportal "Germany4Ukraine" bietet Geflüchteten aus der Ukraine eine erste Orientierung. Es beantwortet Fragen zu Unterkünften, ärztlicher Versorgung, zu grundlegenden Aspekten des Aufenthalts und mehr - auf Ukrainisch, Deutsch und auf Englisch.

Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? Wir wollen Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland sein. Dieses Webangebot wird sukzessive ausgebaut (Externer Link).

Weitere Informationen.

  • Mehr zum Thema (externer Link) Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen.
  • Aktuelles-Meldung (externer Link) INFO-BLATT DER BUNDESSTIFTUNG AUF UKRAINISCH ERSCHIENEN

Salzlandkreis erleichtert Jobsuche: Unterlagen der Agentur für Arbeit für Ukrainer*innen.


Aufgrund der Entwicklung der Lage in der Ukraine und der in diesem Zusammenhang bestehenden besonderen Situation ukrainischer Staatsangehöriger im Land Sachsen-Anhalt werden durch das Ministerium für Inneres und Sport folgende Hinweise gegeben.

a) Leistungsrechtliche Hinweise
Es ist zu erwarten, dass aus dem Kriegsgebiet nach Sachsen-Anhalt geflohene ukrainische Staatsangehörige in vielen Fällen ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Sollte dem vorgenannten Personenkreis - nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die EU - ein vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG gewährt werden, sind sie zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) berechtigt.

Darüber hinaus hat Sachsen-Anhalt entschieden, dass aus dem Kriegsgebiet geflohene ukrainische Staatsangehörige auch in der Übergangszeit, in der noch kein vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG möglich ist, Unterstützung in Höhe der im AsylbLG vorgesehenen Leistungen erhalten können. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden gebeten, die Leistungserbringung auch in diesem Übergangszeitraum zu übernehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden den Aufnahmekommunen vom Land erstattet.

Die Leistungsbehörde hat sich vor einer Leistungsgewährung davon zu überzeugen, dass die betreffende Person unter Nutzung der PIK registriert wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Person zur entsprechenden Registrierung zunächst an die zuständige Ausländerbehörde zu verweisen.

b) Unterbringung
Zu den zu gewährenden Leistungen gehört auch die Unterbringung der betroffenen Personen, soweit diesen eine private Unterkunft (z. B. bei Verwandten) nicht zur Verfügung steht. Die Aufnahmekommunen werden gebeten, soweit wie möglich eigene Unterbringungskapazitäten in Anspruch zu nehmen. Für Fälle, in denen keine andere Unterbringungsmöglichkeit durch Privatpersonen oder Kommunen zur Verfügung steht und Obdachlosigkeit droht, kann in der o.g. Übergangszeit das eigens vom Land hierfür angemietete zentrale Unterbringungsobjekt für ukrainische Kriegsflüchtlinge, Hotel Ambiente, Gröperstraße 88, in 38820 Halberstadt, in Abstimmung mit der ZASt zur Zwischenunterbringung genutzt werden.


Weitere Informationen für ukrainische Staatsangehörige gibt es hier (nebenstehend).

Muss ich mich anmelden?
Ja. Melden Sie sich bitte bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörden sind in Sachsen-Anhalt den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Eine Liste mit den Kontaktdaten der Ausländerbehörden finden Sie hier. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde können Sie auch ermitteln, indem Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Ihren Wohnort in das Suchfeld eingeben.

Muss ich Asyl beantragen?
Wenn Sie mit einem biometrischen Pass oder einem Schengen-Visum eingereist sind, können Sie für zunächst 90 Tage rechtmäßig in Deutschland bleiben. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel für weitere 90 Tage beantragen. Einen Asylantrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob ukrainische Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (nach § 24 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) erhalten können. Diese würde zunächst für ein Jahr gelten. Voraussetzung ist, dass der Rat der Europäischen Union (EU) einen entsprechenden Beschluss fasst. Deutschland setzt sich in der EU dafür ein, dass das zeitnah (voraussichtlich noch in dieser Woche) passiert. Auch in diesem Fall müssen Sie keinen Asylantrag stellen.

Kann ich finanzielle Unterstützung beantragen?
Sollte Ihnen – nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die EU – ein vorübergehender Schutz (nach § 24 AufenthG) gewährt werden, sind Sie zum Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln sichern können. Bis zu dieser Beschlussfassung hat Sachsen-Anhalt entschieden, dass aus dem Kriegsgebiet geflohene ukrainische Staatsangehörige auch in der Übergangszeit, in der noch kein vorübergehender Schutz (nach §24 AufenthG) möglich ist, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können. Wenn Sie einen Asylantrag gestellt haben (was nicht erforderlich ist – siehe oben), sind Sie ebenfalls zum Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt.

Wenn Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, in dem beziehungsweise in der Sie sich aufhalten.

Ich bin aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflohen und nun in Sachsen-Anhalt. Leider habe ich hier keine Freunde oder Bekannten, die mich aufnehmen könnten. Wo kann ich fürs Erste unterkommen?
Das Land Sachsen-Anhalt stellt zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, für die keine andere Unterbringungsmöglichkeit besteht (zum Beispiel bei Freunden, Verwandten oder in Kommunen), eine erste zentrale Zwischenunterbringung bereit. Dabei handelt es sich um das Hotel Ambiente, Gröperstraße 88, in 38820 Halberstadt.

Es wird geprüft, ob über die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten hinaus kurzfristig weitere Kapazitäten geschaffen werden können – und zwar sowohl beim Land als erster (Zwischen-)Anlaufstelle als auch bei den Kommunen.

Ich wohne in Sachsen-Anhalt und möchte Familienangehörige, die noch in der Ukraine sind, bei mir aufnehmen. Ist das möglich und was ist zu beachten?
Wenn Ihre Familienangehörigen einen biometrischen Reisepass besitzen, können Sie für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum (also beispielweise Polen, Slowakei, Ungarn) einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise nach Deutschland ein.

Ukrainische Staatsangehörige, die über keinen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen für eine Einreise zu Besuchszwecken grundsätzlich ein sogenanntes Schengen-Visum. Aufgrund der aktuellen Lage kann ein solches Visum ausnahmsweise auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten der Ukraine beantragt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, auch in ukrainischer Sprache.

Familienangehörige, die visumfrei einreisen, können privat bei Ihnen wohnen. Das gleiche gilt für Familienangehörige, die vorhaben, mit einem Schengen-Visum einzureisen. Bitte achten Sie darauf, dass die bei Ihnen untergekommenen Menschen sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde registrieren, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Ich bin schon vor dem Krieg mit einem Visum für einen Besuch nach Sachsen-Anhalt gekommen. Jetzt läuft mein Visum läuft ab. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?
Wenn Ihr Visum abläuft, können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 weitere Tage beantragen.

Ich habe einen biometrischen ukrainischen Pass und konnte daher ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen. Jetzt sind die 90 Tage bald vorbei. Kann ich mein Aufenthaltsrecht verlängern?
Sie können bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 weitere Tage beantragen. 

Ich habe freien Wohnraum/eine Unterkunft für Ukrainerinnen und Ukrainer. Wohin kann ich dies melden?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt beziehungsweise die jeweiligen Ausländerbehörden. Eine Übersicht über Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Alternativ können Sie sich auch an die „Anlaufstelle Ukraine“ wenden, die vom 1. März 2022 an vom Landesnetzwerk Migrantenorganisationen (Lamsa) und der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (AGSA) aufgebaut wird. Die Anlaufstelle steht den Organisatoren zufolge Schutzsuchenden, aber auch Engagierten der Zivilgesellschaft sowie der Verwaltung mit Übersetzungshilfen und Erstinformationen zur Seite. Es werden Unterstützungsangebote sowie Kontakte zu den zuständigen Stellen auf Landesebene und kommunaler Ebene vermittelt. Daneben werden Angebote zu privaten Wohnungen koordiniert.


Ukrainische Mütter sind mit ihren Kindern auf der Flucht, Väter müssen mit ihren Teenagersöhnen in den Krieg ziehen: Die Situation in der Ukraine und die der Flüchtenden vor diesem Krieg haben krisenchat veranlasst, einen psychosozialen Beratungsdienst für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre via WhatsApp und SMS ab heute auch in ukrainischer Sprache anzubieten.

Der ukrainisch-sprachige Service ist per SMS und WhatsApp  erreichbar unter der Nummer +49 1573 599 3126 beziehungsweise unter der Internet-Adresse https://krisenchat.de/ukraine


WIE HILFT DIE BUNDESSTIFTUNG? 

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

Viele aus der Ukraine geflüchtete Frauen, aber auch Frauen aus anderen Ländern befinden sich in einer Notlage, kennen aber das Hilfesystem nicht und insbesondere nicht das Angebot der Bundesstiftung Mutter und Kind. Da deren finanzielle Hilfen nur während der Schwangerschaft beantragt werden können, ist es wichtig, dass die Frauen möglichst schnell diese Informationen erhalten. Das gilt insbesondere, wenn sie bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft in Deutschland ankommen. Für diesen Zweck hat die Bundesstiftung Mutter und Kind ein mehrsprachiges Infoplakat in DIN A3 herausgebracht, auf dem in Deutsch und Englisch auf die finanziellen Hilfen für Schwangere in Not und die Antragstellung in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen hingewiesen wird. Neben der Webadresse der Bundesstiftung Mutter und Kind enthält es außerdem drei QR-Codes, mit denen man direkt zu den Infoblättern der Bundesstiftung in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache gelangt. Darüber hinaus findet man auf der Startseite der Stiftungshomepage das Infoblatt der Bundesstiftung in weitern 18 Fremdsprachen sowie eine bebilderte Broschüre in leichter Sprache. Diese stehen dort zum Download und zum Selbstausdrucken zur Verfügung. In den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Paschtu und Farsi ist das Infoblatt auch bestellbar. Das gilt auch für die bebilderte Broschüre in leichter Sprache.

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/