Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2020

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit gültigen Fassung sowie des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004 in der derzeit gültigen Fassung finden Sie hier die Bekanntmachungen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Schönebeck (Elbe) im Jahr 2020 sowie weiterführende Informationen zum Beispiel zum Aufruf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht (interner Link). In der Anlage (rechte Spalte) finden Sie ebenfalls die Informationen zur Bekanntmachung über Wahltag - Wahlzeit - Wahlbezirke für die Oberbürgermeisterwahl. In der Stadt Schönebeck (Elbe) war die hauptamtliche Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (m/w/d) durch Direktwahl neu zu besetzen. Die Wahl fand am 11.10.2020  statt.


Gemäß § 5 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gibt die Stadt bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss am Dienstag, dem 13. Oktober 2020, um 15 Uhr in der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe), Kleiner Sitzungssaal, Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe) zusammen trat, um das endgültige Wahlergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Schönebeck (Elbe) am 11. Oktober 2020 festzustellen. Das Wahlergebnis lesen Sie in der rechten Spalte.


Die Schönebecker Bürgerinnen und Bürger können aktiv als Wahlhelfer/in am politischen Geschehen teilnehmen. Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger / jede Bürgerin, der / die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer(innen) sind im Wahllokal tätig und sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Es wird ein Erfrischungsgeld von 16 Euro gezahlt. Sie können sich direkt im Sachgebiet Ratsbüro im Rathaus, Markt 1 oder unter den Telefonnummern +49 3928 710-120 sowie per E-Mail an das melden.