Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Diese sogenannte Volkssouveränität ist im Grundgesetz verankert [Art. 20 GG] und kommt dadurch zum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt seine Regierung, seine Gesetzgeber und seine Richter selbst bestimmt. In der Stadt Schönebeck (Elbe) ist im Oktober dieses Jahres die hauptamtliche Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (m/w/d) durch Direktwahl neu zu besetzen. Die Schönebecker Bürgerinnen und Bürger können aktiv am politischen Geschehen teilnehmen – beispielsweise als Wahlhelfer/in. Die Wahl findet am 11. Oktober 2020, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl am 8. November 2020, statt. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe), einschließlich der Ortschaften Plötzky, Pretzien und Ranies, werden dringend noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten. Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger / jede Bürgerin, der / die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer(innen) sind im Wahllokal tätig und sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl am Wahltag sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Es wird ein Erfrischungsgeld von 16 Euro gezahlt. Sie können sich direkt im Sachgebiet Ratsbüro im Rathaus, Markt 1 oder unter den Telefonnummern +49 3928 710-120 sowie per E-Mail an das wahlamtsbk@schoenebeck-elbe.de melden.