Zeitlich begrenzte Straßensperrungen

Straßenverkehr in Schönebeck (Elbe)

Salzlandkreis, K 1296
zwischen Schönebeck (Elbe), OT Grünewalde und OT Elbenau
halbseitige Sperrung an 3 Tagen
vom 16.03.2026 bis 26.03.2026
Grund: Asphaltierungsarbeiten

Salzlandkreis, B 246a
zwischen Abzweig K 1296 und Abzweig Ranies
halbseitige Sperrung an 2 Tagen
vom 16.03.2026 bis 20.03.2026
Grund: Asphaltierungsarbeiten


Am Gänsewinkel/Otto-Kresse-Straße/Johannisstraße/Schwarzer Weg
16. März bis 10. April 2026
Grund der Verlegung von Medienleitungen
Instandsetzung des Knotenpunktes als Restleistung aus dem Bauvorhaben „Am Gänsewinkel“
(Stand: 10.03.2026)


Bertolt-Brecht-Straße
2. März bis 15. Mai 2026
Hausnummer 40a bis 44 
Versorgungsleitungen
(Stand: 24.02.2026)


Cokturhof
23. Februar bis 2. April 2026
Einmündungsbereich Barbyer Tor
Tiefbauarbeiten
(Stand: 18.02.2026)


Hermannstraße
zwischen Böttcherstraße und Republikstraße
9. März bis 15. Mai 2026
Neuverlegung von Trinkwasser- und Gasleitungen
(Stand: 03.03.2026)


Karl-Liebknecht-Straße
17. bis 23. März 2026
Einmündungsbereich Lessingstraße
Erneuerung der Trinkwasserleitung
(Stand: 12.03.2026)


Kunstanger
bis zum 31. März 2026
Medien- und Straßenbau
(Stand: 09.02.2025)


Es wird um Beachtung, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

FAQ

Hier erhalten Sie wichtigen Informationen zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

Mit der Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Straßen und Wegen wird grundsätzlich ein Hindernis im öffentlichen Verkehrsraum erzeugt (Hindernisverbot gem. § 32 Straßenverkehrsordnung). Deshalb ist im Rahmen der besonderen Gefahrenabwehr im Straßenverkehr in den meisten Fällen eine entsprechende einzelfallbezogene Verkehrssicherung und -regelung nach verkehrsbehördlicher Anordnung Voraussetzung. Eine ggf. erforderliche straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bekommen Sie im Grunde nur unter dieser Voraussetzung.

Aufgrund der behördlicherseits erforderlichen Arbeitsschritte, sind Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung oder Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis generell mindestens zwei Wochen, bzw. bei erforderlichen Vollsperrungen mindestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu stellen. Ohne die Einhaltung dieser Fristen werden Anträge von der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Werden Maßnahmen ohne Anordnung bzw. Erlaubnis begonnen, werden ggf. sofortige Baustopps bzw. die Entfernung des Hindernisses angeordnet, und Anzeigen aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Straßenverkehr erstattet

Die zuständige Behörde hat vor Anordnung oder Erteilung einzelfallbezogen die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die mit der geplanten Maßnahme verbundenen Verkehrsbehinderungen zu prüfen, und dazu ggf. andere Stellen (u. a. Polizei, Feuerwehr, Salzlandkreis, Abfallwirtschaftsbetrieb, ÖPNV) anzuhören, bzw. von diesen Stellungnahmen einzuholen.

Wie eine korrekte Verkehrssicherung eines Containers im Straßenverkehr im Normalfall auszusehen hat, können Sie anhand der Grafiken im Anhang sehen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Sicherung mit der erforderlichen Sachkunde (Nachweis von erworbenen Fachkenntnissen im Straßenverkehrsrecht) rechtskonform durchführen zu können, was bei den meisten Antragstellern der Fall sein dürfte, benötigen Sie einen professionellen Verkehrssicherungsdienstleister. Die zusätzlichen Kosten sind entsprechend mit einzuplanen. Die Stadt Schönebeck als örtliche Straßenverkehrsbehörde erbringt für Dritte keine Verkehrssicherungsdienstleistungen und stellt auch keine Verkehrszeichen und/oder -elemente zur Verfügung.

Ungesicherte und/oder unerlaubt abgestellte Container im öffentlichen Straßenraum stellen aufgrund der Eigenschaft als Hindernis eine erhebliche Gefahr und daher mindestens eine Ordnungswidrigkeit, und bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ggf. sogar eine Straftat dar. Sie müssen bei Feststellung von den Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend geahndet werden.