Zeitlich begrenzte Straßensperrungen

Straßenverkehr in Schönebeck (Elbe)


Schönebeck (Elbe), OT Elbenau, Elbenauer Str., K 1296
zwischen Freie Waldschule und Plötzkyer Straße
halbseitige Sperrung mit Ampelregelung in 2 Bauabschnitte
vom 13.10.2025 bis 19.12.2025
Grund: Ausbau Geh-/Radweg

Salzlandkreis, K 1296 Salzstraße – Dammüberfahrt
halbseitige Sperrung mit Ampelregelung
vom 11.08.2025 bis 19.09.2025,
verlängert bis 31.10.2025
Grund: Arbeiten an der Überfahrt des Elbdeiches

Schönebeck (Elbe), Wilhelm-Dümling-Straße
Einmündungsbereich an der K 1295
Vollsperrung
voraussichtlich am 24.10.2025 für jeweils 2-3 Stunden
Grund: Ausbaumaßnahmen für Großraum- und Schwertransporte
Umleitung: K 1295 – Jakobstraße – Chausseestraße – Magdeburger Straße – L 51 – Hohendorfer Straße und umgekehrt

Salzlandkreis, B 246a
halbseitige Sperrung mit Ampelregelung zwischen Abzweig K 1296, Salzstraße, und Abzweig Ranies, K 1296
5 Tage in der Zeit vom 01.10.2025 bis 17.10.2025
Grund: Asphaltierungsarbeiten

Schönebeck (Elbe), Chausseestraße, K 1292
von Haus-Nr. 40 bis 54
halbseitige Sperrung im Einbahnrichtungsverkehr
vom 29.09.2025 bis 24.10.2025
Grund: Verlegung Breitbandkabel und Gasleitung
Umleitung: Jakobstraße – K 1295 – B 246a Ortsumfahrung – K 1292 - Chausseestraße


Am Anger
6. bis 15. Oktober 2025
Arbeiten am Hausanschluss
(Stand: 01.10.25)


Am Gänsewinkel
bis 5. Dezember 2025
zwischen Zufahrt Kita und Johannisstraße
Verlegung von Medienleitungen
(Stand: 15.10.25)


Am Röhrenstieg / Köthener Straße
noch bis 17. Oktober 2025
Havarie im Zusammenhang mit der Trinkwasserleitung
(Stand: 29.09.25)


Badepark
6. bis 17. Oktober 2025
Havarie im Zusammenhang mit der Fernwärme
(Stand 01.10.2025)


Blankenburger Straße
6. bis 17. Oktober 2025
Arbeiten am Hausanschluss
(Stand: 01.10.25)


Bertolt-Brecht-Straße
2. Juni bis 30. Oktober 2025
Hausnummer 44 bis 52
Verlegung von Versorgungsleitungen
(Stand: 26.09.2025)


Buswendeschleife
Elbenauer Straße
20. bis 24. Oktober 2025
Baumfällungen für den Ausbau der Buswendeschleife
(Stand: 15.10.25)


Dammstraße
22. Oktober 2025 
Kranstellung
(Stand: 15.10.25)


Deichstraße
3. März bis 19. Dezember 2025
Elbdeich re. km 26,05-29,1
(Stand: 26.02.2025)


Kunstanger
bis zum 30. Oktober 2025
Medien- und Straßenbau
(Stand: 20.06.2025)


Otto-Kohle-Straße
15. September bis 30. November 2025
Franz-Vollbring-Straße und Am Malzmühlenfeld
Straßenreparaturarbeiten 3. Bauabschnitt/3. Teilabschnitt
(Stand: 10.09.2025)


St.-Jakobi-Straße
5. September bis 11. Dezember 2025
Tiefbauarbeiten
(Stand: 02.09.2025)


Warschauer Straße
15. bis 24. Oktober 2025
Tiefbauarbeiten
(Stand: 13.10.2025)


Es wird um Beachtung, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

FAQ

Hier erhalten Sie wichtigen Informationen zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen.

Mit der Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Straßen und Wegen wird grundsätzlich ein Hindernis im öffentlichen Verkehrsraum erzeugt (Hindernisverbot gem. § 32 Straßenverkehrsordnung). Deshalb ist im Rahmen der besonderen Gefahrenabwehr im Straßenverkehr in den meisten Fällen eine entsprechende einzelfallbezogene Verkehrssicherung und -regelung nach verkehrsbehördlicher Anordnung Voraussetzung. Eine ggf. erforderliche straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bekommen Sie im Grunde nur unter dieser Voraussetzung.

Aufgrund der behördlicherseits erforderlichen Arbeitsschritte, sind Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung oder Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis generell mindestens zwei Wochen, bzw. bei erforderlichen Vollsperrungen mindestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu stellen. Ohne die Einhaltung dieser Fristen werden Anträge von der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Werden Maßnahmen ohne Anordnung bzw. Erlaubnis begonnen, werden ggf. sofortige Baustopps bzw. die Entfernung des Hindernisses angeordnet, und Anzeigen aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Straßenverkehr erstattet

Die zuständige Behörde hat vor Anordnung oder Erteilung einzelfallbezogen die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die mit der geplanten Maßnahme verbundenen Verkehrsbehinderungen zu prüfen, und dazu ggf. andere Stellen (u. a. Polizei, Feuerwehr, Salzlandkreis, Abfallwirtschaftsbetrieb, ÖPNV) anzuhören, bzw. von diesen Stellungnahmen einzuholen.

Wie eine korrekte Verkehrssicherung eines Containers im Straßenverkehr im Normalfall auszusehen hat, können Sie anhand der Grafiken im Anhang sehen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Sicherung mit der erforderlichen Sachkunde (Nachweis von erworbenen Fachkenntnissen im Straßenverkehrsrecht) rechtskonform durchführen zu können, was bei den meisten Antragstellern der Fall sein dürfte, benötigen Sie einen professionellen Verkehrssicherungsdienstleister. Die zusätzlichen Kosten sind entsprechend mit einzuplanen. Die Stadt Schönebeck als örtliche Straßenverkehrsbehörde erbringt für Dritte keine Verkehrssicherungsdienstleistungen und stellt auch keine Verkehrszeichen und/oder -elemente zur Verfügung.

Ungesicherte und/oder unerlaubt abgestellte Container im öffentlichen Straßenraum stellen aufgrund der Eigenschaft als Hindernis eine erhebliche Gefahr und daher mindestens eine Ordnungswidrigkeit, und bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ggf. sogar eine Straftat dar. Sie müssen bei Feststellung von den Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend geahndet werden.