Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren 2. Änderung des Flächennutzungsplans Schönebeck (Elbe)

„Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Verfahren 2. Änderung des Flächennutzungsplans Schönebeck (Elbe) „Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“  gem. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch wird hiermit bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Aufhebung in seiner Sitzung vom 02.12.2021 zu (Beschluss Nr. 0333/2021).

Das Verfahren zur 2. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde parallel zum Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlamm­trock­nungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ auf Antrag des Vorhabenträgers, der Veolia Wasser Deutschland GmbH, durch den Beschluss Nr. 0107/2020 vom 14.05.2020 ein­geleitet. Auf Grund des Schreibens des Vorhabenträgers vom 31.08.2021 zur Aufgabe des Vorhabens ist das Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB nicht mehr gegeben. Somit wird das Verfahren ein­gestellt. Das parallel laufende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ ist ebenfalls durch Aufhebung des Auf­stellungs­be­schlusses am 02.12.2021 durch den Stadtratsbeschluss Nr. 0334/2021 aufgehoben worden.

Das Plangebiet ist auf den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt. (siehe rechte Spalte) 
 
Lage im Stadtgebiet, Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)(siehe rechte Spalte) 

Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017

Die vorliegende Bekanntmachung wird auch in die Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und kann unter der Internetadressse: http://www.schoenebeck-elbe.de > Stadtentwicklung > Bauen&Auslegung > Aktuelle Informationen und Auslegungen  eingesehen werden. Hinweise, Anregungen bzw. Stellungnahmen und Anfragen können per E-Mail unter: abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 12.12.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister