ELER: Schönebeck erhält Zuschüsse
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HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES (externer Link)
1. Neubau eines Kinderspielplatzes
Förderung des Miteinander der Generationen und der Naherholung durch Errichtung/Neubau eines Kinderspielplatzes in Ranies
In der ruhig gelegenen, grünen Ortsmitte entsteht ein Begegnungs- und Abenteuerraum für Kinder und (Groß-) Eltern der Ortschaft Ranies sowie für Radtouristen. Er wird mit Spielkombination, Eltern-Kind-Schaukel, Reck, Stehwippe, Hängekarussell sowie Spielhäuschen und Federwipper ausgestattet.
Das Projekt wird zu 75 % aus dem ELER-Fond gefördert. Die Zuwendung, die die Stadt Schönebeck (Elbe) erhält, beträgt ca. 55.000 Euro.
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2. Ortschaft Ranies - Straßenbeleuchtung
Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 werden in Ranies mehrere Fahrbahnabschnitte grundhaft saniert und die Gehwege instandgesetzt. Im Zuge dieser Maßnahme werden auch neue Erdkabel verlegt und die vorhandene Freileitung zurückgebaut. Die zeitgleiche Mitverlegung von Straßenbeleuchtungskabeln und Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung die wirtschaftlichste und auch nachhaltigste Lösung, und würde dem Ortsbild eine wesentliche Aufwertung verleihen. Bei einer gleichzeitigen Änderung der Mastaufsatzleuchten von derzeit Natriumdampf auf LED-Beleuchtung mit integrierter Nachtabsenkung sind erhebliche Einsparungen im Bereich der Elektroenergie sowie die Minderung von CO²-Ausstoß zu erwarten. Lichtimmissionen als sogenannte Lichtverschmutzung werden auf ein technisch machbares Minimum reduziert. Die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Straßen wird durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung zusätzlich erhöht. Die Maßnahme wird zu 75% aus dem ELER-Fond gefördert. Die Zuwendung beträgt ca. 116.000 EUR. Die Umsetzung erfolgt von Dezember 2017 bis voraussichtlich Oktober 2020. Förderung der Maßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. RdErl. des MULE vom 10.07.2015 (MBI. LSA 2015 S. 122) in der jeweils geltenden Fassung Schwerpunktbereich: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten 6309- Dorfentwicklung.
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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen (IKT-RL)" vom 10. Februar 2023 eine bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen mit IKT-Ausstattung einschließlich der objektbezogenen Kopplung der Systeme, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern. Der Salzlandkreis hat für Schulen in eigener Trägerschaft entsprechende Anträge gestellt und bewilligt bekommen.
Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, sofern noch nicht IKT-Ausstattung im erforderlichen Umfang installiert ist, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung an Schulen und entsprechenden eGovernment-Anwendungen den Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.
Vom Förderprogramm profitieren folgende Schulen in Trägerschaft der Stadt Schönebeck (Elbe)
- Grundschule „Dr. Tolberg“
- Grundschule „Karl Liebknecht“
- Grundschule „Käthe Kollwitz“
- Grundschule „Ludwig Schneider“
- Grundschule Plötzky
Bewilligt wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 237.805,12 EUR. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.
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