Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - 5. Änderung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“, 5. Änderung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 27.09.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 „Cokturhof - Barbyer Straße“ ist die Nutzungsänderung von vorhandenen Gebäuden sowie den Erhalt der derzeitigen Straßenführung. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfolgt gem. § 13a BauGB mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 09, 5. Änderung ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich. (Rechte Spalte)
Übersichtskarte auf der Grundlage der Topografischen Karte TK 10
des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“, 5. Änderung wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom Juni 2025 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 07.08.2025 der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“, 5. Änderung mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
- montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-417 oder +49 3928 710-420
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom Juni 2025
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom Juni 2025
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Cokturhof – Barbyer Straße“, 5. Änderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 04.07.2025
Knoblauch
Oberbürgermeister