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Bebauungsplan Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“

Öffentlichkeitsbeteiligung 2024

Bekanntmachung des Beschlusses über die Veröffentlichung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 79 "Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl" (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2023 den Planentwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 "Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl" gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0595/2023).

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Überplanung des Standortes sollen nicht mehr benötigte Flächen des ansässigen Betriebs als Wohnstandort entwickelt werden.

Auf eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans kann verzichtet werden. Der Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Gemäß § 13a Abs. 2 S. 1 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB. Es wird von einer frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 79 ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich. (rechte Spalte)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“ erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.10.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden in der Zeit

vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024

die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) veröffentlicht und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden.

Anregungen und Hinweise können per E-Mail übermittelt werden, an:

Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“ mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Unterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-417, -418 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Die veröffentlichten Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 12.10.2023
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 12.10.2023

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 „Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Kranepohl“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 19.01.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister