Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 15.11.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier. Angedacht ist dafür eine differenzierte Siedlungsentwicklung mit Angebotsformen des ein- bis mehrgeschossigen Wohnungsbaus i. V. m. einer optimalen Erschließung. Des Weiteren sollen im Rahmen des Verfahrens die Erfordernisse der Nahversorgung wie auch von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen geprüft werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.
Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher wird dieser im Parallelverfahren angepasst.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ wird anhand des Vorentwurfs mit der Begründung in der Fassung vom April 2025 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit
vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025
der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
- montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) ist eine vorherige Terminabstimmung sinnvoll. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (April 2025)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (April 2025)
- Grünordnungsplan vom Februar 2025
- Geotechnischer Bericht vom 29.07.2024
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 30.04.2025
Knoblauch
Oberbürgermeister