Bebauungsplan der Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" (Entwurf)

Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung

Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2024 den Planentwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 70 "Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0032/2024).

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Produktionshalle, die Anlage von Fahr- und Bewegungsflächen sowie von Parkplätzen am Standort Barbarastraße in Schönebeck (Elbe). Damit soll eine Betriebserweiterung der thyssenkrupp Presta Schönebeck GmbH im Einklang mit den städtebaulichen Zielen der gemeindlichen Bauflächenentwicklung ermöglicht werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Umweltbericht.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 70 ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.

Rechte Spalte

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches

Rechte Spalte

Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ wird anhand des Entwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom Mai 2024 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit

vom 30.09.2024 bis einschließlich 01.11.2024

der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-417, -418 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentlich umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

 

Unterlagen:

  • Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ mit Begründung, Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Artenschutzfachbeitrag Stand: Mai 2024
  • Faunistische Untersuchung an Brutvögeln, Kriechtieren und Heuschrecken für den Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ vom 02.08.2022
  • Geotechnischer Bericht und Altlastenbewertung zum Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ vom 08.11.2023
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ vom 19.02.2024


Umweltbezogene Stellungnahmen:

  • A                     Salzlandkreis vom 28.02.2023
  • B                     Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 07.02.2023
  • C                     Stadtwerke Schönebeck GmbH vom 23.01.2023
  • D                     Stadt Schönebeck (Elbe) SG Tiefbau Grundwassermanagement vom 10.02.20023
  • E                     Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt vom 16.02.2023

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:

Schutzgut Fläche

  • Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Boden

  • Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Hinweise zur Altlastenverdachtsfläche in der Begründung, dem Umweltbericht, dem Geotechnischen Bericht sowie den Stellungnahmen A, D und E
  • Hinweise zu ehemaligen Kalibergbau in der Begründung sowie der Stellungnahme B

Schutzgut Wasser

  • Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen A und D
  • Hinweise zu einer möglichen Grundwasserbelastung in der Begründung, dem Umweltbericht, dem Geotechnischen Bericht sowie in den Stellungnahmen A und D

Schutzgut Klima/Luft

  • Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion in dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Aussagen zum Kaltluftabfluss in dem Umweltbericht

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, dem Artenschutzfachbeitrag, dem faunistischen Gutachten sowie der Stellungnahme A
  • Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Hinweise zu den Kompensationsmaßnahmen in der Stellungnahme A

Schutzgut Landschaftsbild

  • Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • Aussagen zu der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs in dem Umweltbericht
  • Hinweise zu Vorkehrungen zum Immissionsschutz in der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten sowie in der Stellungnahme A

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Aussagen zum Umgang mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und dem Umweltbericht
  • Hinweise zu vorhandenen Versorgungsleitungen in der Stellungnahme C

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 20.09.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister


Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Verlängerung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die am 20.09.2024 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • des Bebauungsplanes Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Südwest“, 1. Änderung

sowie

  • des Bebauungsplanes Nr. 70 „Erweiterung Betriebsgelände Thyssen-Krupp“

werden wie folgt ergänzt:

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird aufgrund der Feiertage sowie veränderter Schließzeiten der Stadtverwaltung der Stadt Schönebeck (Elbe) bis einschließlich 08.11.2024 verlängert.

Die Entwürfe der Bebauungspläne Nr. 25, 1. Änderung sowie Nr. 70 bestehend jeweils aus der Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bis zum 08.11.2024 im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die in den Bekanntmachungen vom 20.09.2024 aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den genannten Bebauungsplänen abgegeben werden. Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Im Übrigen wird auf die Bekanntmachungen vom 20.09.2024 verwiesen.

Schönebeck (Elbe), den 02.10.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister