Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 55 "Schillerstraße"
Öffentlichkeitsbeteiligung - 1. Änderung
Bekanntmachung des Beschlusses über die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 55 "Schillerstraße" (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 07.12.2023 den Planentwurf sowie die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 55 "Schillerstraße" gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0599/2023).
Ziel und Zweck der Planung
Zur nachhaltigen Sicherung des Nahversorgungsstandortes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Innenstadt“, der langfristigen Sicherung der Markt- und Wettbewerbsfähigkeit und zur Aufwertung der Versorgungsqualität beabsichtigt der Eigentümer für den etablierten Lebensmittelvollsortimenter REWE eine bauliche Erweiterung und Erhöhung der Verkaufsfläche des bestehenden Betriebes an der Schillerstraße in Schönebeck (Elbe).
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB wird von einer frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Lage des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 55 ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich. (rechte Spalte)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“ anhand des Entwurfes in der Fassung vom 20.10.2023 erfolgt durch Veröffentlichung des Planentwurfs. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden in der Zeit
vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024
die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) veröffentlicht und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden.
Anregungen und Hinweise können per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der Veröffentlichung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“ mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags von 08:00 - 11:30
zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.
Zur persönlichen Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-418, -417, oder -420
Innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Die veröffentlichten Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 20.10.2023
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 20.10.2023
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 55 „Schillerstraße“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 19.01.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister