Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“

1. Änderung

Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 52 "Gewerbegebiet Ost-Grundweg“, 1. Änderung (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 den Planentwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 "Gewerbegebiet Ost-Grundweg" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0470/2022).

Ziel und Zweck der Planung

Das Planungsziel des Änderungsverfahrens besteht darin, die zulässigen Nutzungen unter Beibehaltung der Zweckbestimmung des Sondergebietes zu erweitern, da ein Teil des Geltungsbereiches aufgrund dieser Rahmenbedingung derzeit nicht nutzbar ist. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt ca. 1,9 ha Fläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 52, 1. Änderung ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“ wird anhand des Entwurfes des Bebauungsplans in der Fassung vom Juni 2022 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit

vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023

der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“, 1. Änderung mit Begründung und Gutachten im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
donnerstags  von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
freitags           von 08:00 - 11:30

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-418 ,-429 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 12.05.2022
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 23.06.2022

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Gewerbegebiet Ost-Grundweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 05.01.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister