Bebauungsplan Nr. 38 „ACF-Fläche Magdeburger Straße“
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde i. V. m. dem Ziel und Zweck der Planänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 18.10.2024 im Amtsblatt der Stadt Schönebeck (Elbe) 21. Jahrgang, Nummer 35 ortsüblich bekannt gemacht. Demgemäß ist der Standort des Änderungsbereiches hinsichtlich seiner Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu leistungsfähigen Verkehrswegen und der hierdurch bestehenden Verknüpfung mit dem überörtlichen Verkehrsnetz für gewerbliche Nutzungen gut geeignet. Das Entwicklungspotenzial ist mit Blick auf die Lagegunst dergestalt, dass der Standort insbesondere durch Unternehmen des Logistikgewerbes voraussichtlich gut angenommen wird und im Ergebnis der in der Vergangenheit durchgeführten Erschließungsmaßnahmen zügig bebaut werden dürfte. Der Industriepark West als landesbedeutsame Gewerbefläche findet seine Entsprechung im Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe), worauf der vorliegende Änderungskontext Bezug nimmt.
Neben der Entwicklungsmöglichkeit aus dem Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) steht die 1. Änderung auch im Einklang mit der aktuellen Fortschreibung des städtischen Einzelhandelskonzeptes. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" wird ein den Anforderungen des Marktes gerecht werdender Gewerbestandort entwickelt, von dem die Stadt Schönebeck (Elbe) eine weitere Stärkung ihres Wirtschaftsstandortes mit Landesbedeutung erwartet. In diesem Planungskontext kooperiert die Stadt Schönebeck (Elbe) mit einem gewerblich tätigen Entwicklungsträger, der bereit und in der Lage ist, die erforderlichen Erschließungsrahmenbedingungen für die Standortentwicklung zu bewältigen. Fachgutachten zusätzlicher Art stellen sich im Zusammenhang mit dem Gegenstand der 1. Änderung in immissionsschutzrechtlicher wie auch verkehrstechnischer Hinsicht als erforderlich dar.
Gem. § 2a BauGB ist ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erstellen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen. Er wurde gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss um Teilflächen der Flurstücke 36/18, 36/19 und 37/6 geringfügig erweitert. Ebenso wurden in die 1. Änderung des Bebauungsplanes Teilflächen der Hohendorfer Straße (Flurstück 10057) und der Magdeburger Straße (Flurstücke 37/2, 418/37, 76/4) einbezogen.
Abbildung: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" der Stadt Schönebeck (Elbe) wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden in der Zeit
vom 17.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025
der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" der Stadt Schönebeck (Elbe) mit Begründung auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) veröffentlicht und kann unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden.
Anregungen und Hinweise können per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der Veröffentlichung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
- montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich. Zur Einsichtnahme in die veröffentlichten Unterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-418, -417, oder -420
Innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom 31.01.2025
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 31.01.2025
- Vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 31.01.2025.
- Schalltechnisches Gutachten – BMH GmbH, Garbsen, 28.01.2025
- Baugrundgutachten Neubau Ladenzeile Magdeburger Straße Schönebeck, Baugrund und Umweltgesellschaft mbH Magdeburg, 21.08.2020
- Untersuchungsbericht Nachuntersuchung Neubau Ladenzeile Magdeburger Straße Schönebeck, Baugrund und Umweltgesellschaft mbH Magdeburg, 24.11.2021
- Hydrologische Beurteilung der geplanten Regenwasserversickerung für das BV Gewerbezentrum Schönebeck (Elbe), Beak Consultants GmbH Freiberg, 06.01.2022
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 "ACF-Fläche Magdeburger Straße" der Stadt Schönebeck (Elbe) gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 14.02.2025
Bert Knoblauch
Oberbürgermeister