Bebauungsplan Nr. 29 „Am Elbufer“

Änderung des Geltungsbereiches

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.29 „Am Elbufer“ wurde am 03.11.2021 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Einleitung des Bebauungsplan­änderungs­verfahrens in seiner 2. Sitzung vom 12.09.2019 zu (Beschluss Nr. 0034/2019) zu. Am 25.03.2021 hat der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) die Änderung des Geltungsbereiches gebilligt (BV 0262/2021). Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Vorhabenträgerin, der SWB Städtische Wohnungsbau GmbH, am Standort Streckenweg ein Wohnquartier zu entwickeln, zum Zweck der Errichtung sowohl von Einfamilienhäusern als auch von Mehrfamilienhäusern. Das Baurecht für das Vorhaben, einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen soll im Zuge des zweistufigen Bauleitplanverfahrens gemäß Baugesetzbuch geschaffen werden (Regelverfahren). Der Bebauungsplan wird aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2019 entwickelt. Er steht damit im Einklang mit der geordneten städtebauliche Entwicklung in der Stadt Schönebeck (Elbe). Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt. Lage im Stadtgebiet, Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe). Lage des Geltungsbereiches, Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe).

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wird durchgeführt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur noch mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-413 oder +49 3928 710-420

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO). 

Schönebeck (Elbe), den 11.04.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister“