Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“

Vorherige Aufhebung der Einleitung der ursprünglichen 1. Änderung

Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“ und vorherige Aufhebung der Einleitung der ursprünglichen 1. Änderung

Der Einleitungsbeschluss zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“, 1. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Einleitung des Bebauungsplan­änderungs­verfahrens in seiner 8. Sitzung vom 02.07.2020 zu (Beschluss Nr. 0148/2020).

Zuvor wird hiermit die Aufhebung des ursprünglichen Einleitungsbeschlusses zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“, 1. Änderung (Beschluss Nr. 0483/2012) gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Aufhebung des Bebauungsplan­änderungs­verfahrens in seiner 8. Sitzung vom 02.07.2020 zu (Beschluss Nr. 0147/2020).

Anlass des Verfahrens ist die Absicht der Stadtwerke Schönebeck GmbH, den rechtskräftigen Bebauungsplan so zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des künftigen Kombibades der Stadt Schönebeck (Elbe) geschaffen werden und eine gesamtheitliche Überplanung im Sinne der Stadt Schönebeck (Elbe) in Bezug auf weitere öffentliche Nutzungen stattfinden kann.

Der Bebauungsplan soll aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2019 entwickelt werden. Da nicht alle der zukünftig geplanten Nutzungen an diesem Ort dargestellt sind oder sich die Position der Nutzungen angepasst werden müssen, ist parallel der rechtswirksame Flächennutzungsplan durch Änderung anzupassen.

Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt.

Lage im Stadtgebiet, Topografischen Karte TK 10 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Lage des Geltungsbereiches, Liegenschafts-
Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wird durchgeführt.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 12.07.2020

Knoblauch
Oberbürgermeister