Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern

Junge Menschen in der Ausbildung sind durch die COVID-19-bedingten Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben sowie einer zu erwartenden geringeren Zahl von Neueinstellungen und einer ansteigenden Zahl von Entlassungen in besonderem Maße betroffen. Mit einem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsbetriebe dabei unterstützt werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Ausbildungskapazitäten sollen erhalten, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.

Über den Link https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern erhalten Sie weitere Informationen. 


Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Fördermöglichkeiten der Ausbildungsplatzsicherung vor. Die entsprechenden Informationen der Agentur für Arbeit finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Übernahmeprämie

Übernimmt Ihr Betrieb Auszubildende aus einem insolventen oder pandemiebeeinträchtigten Betrieb, können Sie eine zusätzliche Förderung erhalten. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro. Ausführliche Informationen bietet Ihnen das Dokument "Übernahmeprämie" welches für Sie in der rechte Spalte zum Download bereit steht. 

Ausbildungsprämie plus

Die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus unterstützt Betriebe, die trotz der Corona-Krise die Anzahl ihrer Ausbildungsplätze halten oder sogar erhöhen. Das Bundesprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter, und gilt für Ausbildungsverträge, die im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 15. Februar 2022 beginnen. Ausführliche Informationen bietet Ihnen das Dokument "Ausbildungsprämie plus" welches für Sie in der rechte Spalte zum Download bereit steht. 

Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit

Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit bei ihren Auszubildenden vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung trotz Kurzarbeit im eigenen Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung fortgesetzt wird. Gefördert werden 75 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie 50 Prozent der Vergütung der/des Ausbilderin/Ausbilders für jeweils bis zu zehn Auszubildende. Ausführliche Informationen bietet Ihnen das Dokument "Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit" welches für Sie in der rechte Spalte zum Download bereit steht. 

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu 4 Beschäftigten können einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des zweiten Corona-Lockdowns ab November 2020 ganz oder weitgehend einstellen mussten. Ausführliche Informationen bietet Ihnen das Dokument "Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe" welches für Sie in der rechte Spalte zum Download bereit steht. 

 


Betriebe im Salzlandkreis müssen die jeweilige Förderung bei der Agentur für Arbeit Bernburg beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind die zuständigen Stellen die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.

Kontakt für Unternehmen:

Stefanie Deutschbein
Teamleiterin Arbeitgeber-Service
Agentur für Arbeit Bernburg
Tel.: 03473  950 187