Zusammen leben ohne Trauschein oder in Patchworkfamilie

Online-Veranstaltung des ISUV

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Immer mehr Paare entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein. Bislang ist der Gesetzgeber nur zögerlich dieser gesellschaftlichen Entwicklung für den Fall eines Scheiterns der Partnerschaft gefolgt. Auch die Rechtsprechung wagt sich nur verhalten auf rechtliches "Neuland". Tatsache ist: Für die Ehe und für deren Scheitern gibt es rechtliche Bestimmungen, falls sich die Eheleute nicht untereinander einigen können (z. B. Kindesunterhalt, Sorgerecht, Vermögens- und Rentenaufteilung). Für eine Partnerschaft gibt es derartige gesetzliche Bestimmungen nur lückenhaft. Dies zeigt, wie wichtig ein Partnervertrag ist: Mit ihm können wichtige Aspekte für das Zusammenleben und für den Fall des Scheiterns geregelt werden.

Welche weiteren rechtlichen Unterschiede zwischen Partnerschaft und Ehe bestehen, welche Tücken, Vorteile und Besonderheiten zu beachten sind und welche zusätzlichen Lösungsmöglichkeiten zur Einigung es gibt erläutert eine erfahrene Fachanwältin für Familienrecht am 13. April, 18 Uhr, bei einer Onlineveranstaltung.
Die Referentin gibt auch praktische Tipps, rechtliche Hinweise, beantwortet Fragen und geht außerdem auf wichtige rechtliche Besonderheiten für Patchworkfamilien ein. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt,Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst). Eine Anmeldung ist per E-Mail erforderlich an m.ernst@isuv.de