Gutachterliche Stellungnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Regenentwässerung und Straßenbau
Wohngebiet Kunstanger in der Stadt Schönebeck (Elbe)
Die Stadt Schönebeck (Elbe) führt umfangreiche Baumaßnahmen an der Straße Kunstanger durch. Die Refinanzierung der Baumaßnahmen wird u.a. - wie gesetzlich vorgeschrieben - über die Erhebung von Beiträgen erfolgen. Eine wesentliche Weichenstellung bildet dabei die Beantwortung der Frage, ob bzw. in welchem Umfang diese Baumaßnahmen dem Erschließungsbeitragsrecht unterliegen. Für die Prüfung und Beantwortung dieser Frage hat die Stadt Schönebeck (Elbe) die Anwaltskanzlei LOH beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben.
Eine Vorstellung des Planungsstandes für die Baumaßnahmen Kunstanger sowie der wesentlichen Ergebnisse des Zwischenstandes dieser rechtlichen Stellungnahme erfolgte in zwei Anliegerversammlungen am 14. März 2022. Auf die Anregung der Stadtverwaltung gegenüber den betroffenen Bewohnern, insbesondere zum Ausbauzustand der Straße Kunstanger vor bzw. zum 3. Oktober 1990 ergänzende Informationen der Verwaltung zur Verfügung zu stellen, gingen bei der Stadtverwaltung zahlreiche Mitteilungen und Dokumente ein, die eine Überprüfung des Zwischenstandes der Stellungnahme erforderlich machten. Die Überprüfung bezieht sich sowohl auf die Feststellungen zum Sachverhalt als auch auf die hieraus abzuleitenden Rechtsfolgen für die Fragen einer Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Die gutachterliche Stellungnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Regenentwässerung und Straßenbau Kunstanger ist hier veröffentlicht.
Die eingegangenen Dokumente der Anlieger können bei der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe) eingesehen werden.