Corona-Virus (84): Land erließ vierte Verordnung zur Eindämmung

Sachsen-Anhalt hat erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Dies betrifft die schrittweise Öffnung der Schulen und weiterer Teile des Einzelhandels. Diese neuen Regelungen werden durch die 4. Corona-Eindämmungsverordnung festgelegt, die die Landesregierung am 16. April beschlossen hat und der die Einigungen aus dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 15. April zugrunde liegen. Zugleich bleiben die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai bestehen, um die Pandemie weiter einzudämmen. Durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen sei die Infektionsgeschwindigkeit gedrosselt worden. Diesen Weg müsse man konsequent weitergehen. Die Risiken der Corona-Pandemie erforderten ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, mehr Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin, heißt es in der Präambel zur Verordnung. Das Einhalten des Mindestabstands, Hygiene und weitere Verhaltensregeln werden eingefordert. „Mit einem geschlossenen Vorgehen der Länder können wir das Virus effektiv bekämpfen und die Zunahme der Infektionen weiter verringern. Notwendige Beschränkungen bleiben bestehen. Lockerungen gibt es dort, wo sie möglich werden. So können wir erste Erfolge im Kampf gegen das Virus sichern und die Bevölkerung schützen“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Man setze auf schrittweise Öffnungen... (weiterlesen)


Fragen und Antworten (FAQs) Stand: 16. April 2020 (externer LINK) >>


Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiter nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Familienmitgliedern gestattet. Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Gottesdienste dürfen nach wie vor nicht stattfinden. Hotels sind nur für Geschäftsreisende geöffnet, Touristen dürfen nicht übernachten. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Das Tragen von Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln undGeschäften wird dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht wurde aber nicht festgeschrieben.

Öffnung von Ladengeschäften

Neben den auch bisher geöffneten Geschäften wie Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Großhandelseinrichtungen dürfen ab dem 20. April darüber hinaus auch Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie der Kfz-Handel unter Auflagen öffnen. Die Öffnung der Friseure wird für den 4. Mai in Aussicht gestellt.

Öffnung der Schulen

Der entsprechende Erlass wird den Schulen bis zum 17. April vorliegen. Der Schulbetrieb soll am 23. April mit den Abschlussklassen beginnen. Sowohl Schulleitungen als auch Schulträger erhalten die notwendige Vorlaufzeit, die für die Abstimmungen notwendig ist. Diese Abstimmungen werden ab 20. April erfolgen. Die Schulen sollen sich darüber hinaus darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wiederaufzunehmen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte der Unterricht, wenn er im geschlossenen Raum stattfindet, durch längere Pausenzeiten zum Lüften unterbrochen werden. Ein Wechsel von Präsenz und Distanz der Schüler*innen in der Schule und zu Hause ist vorzusehen. Über weitere Maßnahmen wollen Bund und Länder jeweils in zweiwöchigem Turnus entscheiden. Das nächste Treffen wird am 30. April stattfinden. Weitere Informationen und Details sind in der 4. Corona-Eindämmungsverordnung bzw. unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de zu finden. Weitere Informationen zur aktuellen Situation.