Bebauungsplan Nr. 62 "Friedrichstraße-Am Randel"

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 25.06.2015 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 62 "Friedrichstraße-Am Randel", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), einschließlich der textlichen Festsetzungen (Teil B) gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Zum o.g. Bebauungsplan gehören folgende Gutachten:

  • - Öko-control GmbH: Schallimmissionsprognose für die geplante Erweiterung eines Lidl-Discounters in 39218 Schönebeck (Elbe), Friedrichstraße 97; Schönebeck (Elbe), 24.04.2015
  • - Reichert GmbH: Bodengutachten mit der Baugrunderkundung und der geotechnischen und hydrogeologische Beratung für den Erweiterungsbau der LIDL ? Filiale; Oschatz, 19.12.2014
  • - BBE Handelsberatung GmbH: die Auswirkungsanalyse zu den städtebaulichen Auswirkungen der Erweiterung des Lidl-Marktes am Standort Friedrichstraße 97 in Schönebeck (Elbe), Leipzig, 05.05.2014

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

BPL62_BL_KopieGemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der als Satzung beschlossene Bebauungsplan hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 62 ?Friedrichstraße-Am Randel" in Kraft. Infolge der Rechtskraft des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 62 ?Friedrichstraße-Am Randel" ist der seit dem 03.02.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) im Wege der Berichtigung anzupassen. Die notwendige Anpassung ist der nachfolgenden Gegenüberstellung zu entnehmen.