Emotionale Bewältigung von Trennung und Scheidung

Veranstaltungen vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bietet im November mehrere Veranstaltungen an.

Emotionale Bewältigung von Trennung und Scheidung

Lebenskrisen wie vorübergehende Trennung oder die Scheidung vom Partner können als "Befreiung" erlebt werden, führen aber häufig zu Verzweifelung, Mutlosigkeit, Trauer oder Verlust der Lebensfreude. Das muss nicht sein, denn Krisen können auch als Möglichkeit zum Neubeginn gesehen und genutzt werden. Um aus ihnen herauszukommen braucht es seine Zeit, und oft ist "Hilfe von außen" erforderlich. Wege und Chancen aus einem emotionalen Tief, hin zu  einem Neubeginn, zeigt am Montag, dem 15. November, 18 Uhr, in Magdeburg, Wiener Str. 2 (Der Paritätische), die Magdeburger Dipl.- Psychologin Anika Storch am Beispiel einer Ehekrise anschaulich auf. Die Referentin gibt auch Handlungsempfehlungen für den emotionalen Umgang mit den Kindern in der Trennungsphase sowie für den eigenen Neuanfang. Weiterhin werden Ihre Fragen beantwortet. Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten; Mitglieder frei. Veranstalter ist der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Magdeburg. Kontakt/Anmeldung (ist ratsam): Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst), E-Mail: magdeburg@isuv.de

Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögens-auseinandersetzung der Eheleute und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.

Arm durch Scheidung? - Rententeilung, nachehelicher Unterhalt, Auswirkung auf Erbrecht und Testament

Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine erfahrene Fachanwältin für Erb- und Familienrecht bei einer öffentlichen Veranstaltung am 17. November, 18 Uhr, in Schönebeck, Bahnhofstraße 11/12 ("Rückenwind"). Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin erläutert die Referentin, unter welchen Bedingungen Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen (Prinzip der Eigenverantwortung). Ferner wird darüber informiert, ob bzw. was sich beim Erbrecht und bestehendem Testament ändert.

Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Um eine Spende von 3 Euro wird gebeten. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Schönebeck.
Kontakt/Anmeldung: m.ernst@isuv.de oder Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst).