Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021

Die Wahl zum 8. Landtag von Sachsen-Anhalt findet am 6. Juni 2021 statt. Das ist ein Sonntag. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet.
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten gewählt, die in den fünf Jahren ab 2021 das politische Geschehen in Sachsen-Anhalt gestalten sollen. Mehrere Parteien werden im Vorfeld sogenannte Landeslisten aufstellen – bestückt mit den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für einen Job als Landtagsabgeordneter bewerben. Am Ende entscheiden auch die Stimmenanteile für die einzelnen Parteien, welche Partei mit wie vielen Abgeordneten (Sitzen) in den Landtag einzieht.
Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat. Wer wählen darf, wird im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung informiert. In dieser Benachrichtigung sind auch Wahlbezirk und Wahlraum festgelegt.
In Sachsen-Anhalt haben Wahlberechtigte zur Landtagswahl je zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei und damit die Sitzverteilung im Landtag gewählt.
Die Wahlinformationen lesen Sie in der rechten Spalte:
Wahl-Broschüre in Leichter Sprache folgender Link: