Sachgebiet Straßenverkehr
Fachbereiche
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen und Straßensperrungen
Grabenstraße 9,
Tel. +49 3928 710-416
Grundsätzlich gilt Folgendes: Anträge auf Maßnahmen im Straßenverkehr sind mit vollständigen Unterlagen mindestens 14 Tage und bei zu erheblichen Verkehrseinschränkungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Nicht fristgerecht und unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden!!
Dieses Formular ist für alle Arbeitsstellen im Straßenraum mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr (auch scheinbar geringfügige) zu verwenden. Dazu gehören insbesondere auch Baugerüste, große Container, v. a. im Zusammenhang mit Bautätigkeiten, und Lastenaufzüge! Die Benennung eines nachweislich Sachkundigen für die Verkehrssicherung ist in diesen Fällen Pflicht des Antragstellers, und bei Unternehmern ist grundsätzlich die Vorlage eines Verkehrszeichenplanes erforderlich.
Verwendung z. B. zur Beantragung von Haltverboten für Umzüge oder Straßensperrungen für Veranstaltungen (verkehrsregelnde Maßnahmen)
Kann verwendet werden für kleinere Container (Sperrmüll, Grünschnitt etc. ohne weitere Arbeiten oder sonstige zusammenhängende Tätigkeiten im Straßenraum) außerdem für alle Arten der Straßennutzung, die über den Gemeingebrauch (verkehrliche Zwecke) hinausgehen. Es erfolgt in jedem Fall eine verkehrsrechtliche Beurteilung und bei Erfordernis die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu sichernden und/oder regelnden Maßnahmen im Straßenverkehr.
Ist die Stadt Schönebeck (Elbe) nicht zuständig, wird ein Antrag an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Maßnahmen ohne erforderliche behördliche Anordnung, Genehmigung oder Erlaubnis werden grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit verfolgt, und bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr wird Strafanzeige gestellt.
Verkehrsschilder, Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Sonderparkberechtigungen
Grabenstraße 9,
Tel. +49 3928 710-410
- Verkehrssicherung von Absetz- und Wechselcontainern
- Verkehrssicherung Baugerüst
- Anordnung von Haltverboten für Umzüge
Fundbüro, Straßenreinigung
Grabenstraße 9,
Tel. +49 3928 710-362