Nachbeurkundung in deutschen Personenstandsregistern
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. Auf diese Weise bekommen Sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Gebühren:
- Nachbeurkundung einer Eheschließung  
 100 Euro
- Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft
 100 Euro
- Nachbeurkundung einer Geburt  
 50 Euro
- Nachbeurkundung eines Sterbefalles
 70 Euro
Die dazugehörige Personenstandsurkunde kostet jeweils 10,00 Euro.
Notwendige Unterlagen:
Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Standesamt beraten, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Rechtsgrundlagen:
§§ 34 , 35, 36 Personenstandsgesetz (PStG) (externer Link)
 
                    



