Mein Baum für Schönebeck (Elbe)

Baumspendenaktion

Mit einer Spende zugunsten der Aktion „Mein Baum für Schönebeck“ setzen Sie ein Zeichen. Sie ermöglichen die Pflanzung von Bäumen in Parks und Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet, einschließlich des Kurparks. Nutzen Sie diese schöne Geste auch, um Orte der Erinnerung für sich und andere zu schaffen.


Bäume in der Stadt

Bäume sind seit jeher eindrucksvolle Symbole der Verbindung von Mensch und Natur. Sie repräsentieren in ihrer imposanten Gestalt ein Dasein, welches in der Regel die Lebenszeit eines Menschen überdauert. Nicht umsonst gibt es das erklärte Ziel, einmal im Leben einen Baum pflanzen zu wollen. Oftmals verbindet sich dieser Wunsch mit ganz individuellen Lebensereignissen wie Geburten, Jubiläen, Hochzeiten aber auch mit dem Gedenken an einen verstorbenen Angehörigen. Damit wird der Baum mit persönlichen Erfahrungen und wertvollen Erinnerungen aufgeladen und zu einem Teil unserer Selbst im öffentlichen Raum.

Darüber hinaus prägen Bäume als farbige Akzente im bisweilen grauen Stadtalltag das Bild unserer Umgebung. Damit tragen sie zur Steigerung der Attraktivität des urbanen Raumes bei. Aus ökologischer Sicht sind Bäume wichtige Faktoren zur Regulierung des Stadtklimas. So kühlen sie an heißen Tagen durch Verdunstung die Straßen und Plätze und machen damit das Leben für die Stadtbewohner*innen angenehmer.


Pressemitteilung


Die Kosten und den Standort finden Sie unter diesem Link.

FAQ

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Baumspendenaktion.

Wählen Sie sich Ihren Wunschbaum aus der Liste in der rechten Spalte aus. Die aktuellen Baumstandorte für das jeweilige Jahr werden ab dem 1. Februar veröffentlicht. Die Liste wird bis zum 31. Juli regelmäßig überarbeitet und um weitere Baumstandorte ergänzt.

Der Spendenbeitrag für eine Baumspende beginnt bei 350,00 Euro. Dieser Betrag trägt zur Finanzierung des Einkaufes, der Pflanzung und Baumsicherung sowie zur Pflege des Jungbaumes bei.

Da die Kosten für eine Baumpflanzung mit 350,00 Euro nicht gedeckt werden, sind auch höhere Spendensummen willkommen. Selbstverständlich können Sie sich auch mit einer geringeren Summe oder einer Kleinspende an der Spendenaktion beteiligen. Spenden unter 100,00 Euro werden als anonyme Kleinspenden behandelt.

Die Spendenbaumstandorte befinden sich im Straßenbegleitgrün, in den kommunal bewirtschafteten Grün- und Parkanlagen, auf Spielplätzen und auf den städtischen Friedhöfen. Den Standort Ihres Wunschgehölzes können Sie auch der Liste der möglichen Spendenstandorte in der rechten Spalte entnehmen.

In einer Liste  werden ab dem 1. Februar eines jeden Jahres, Standorte für das jeweilige Jahr veröffentlicht. Ein Ampelsystem (grün=verfügbar, gelb=reserviert, rot=vergeben) gibt Aufschluss über die Verfügbarkeit der Standorte. Die Liste wird unterjährig um neue Baumstandorte ergänzt.

In Abhängigkeit der Nachfrage können ggf. nicht alle individuellen Standortwünsche berücksichtigt werden.

Spendenbäume, die in der Liste veröffentlicht wurden und für die der Spendenbeitrag bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres eingegangen ist, werden in der anschließenden Pflanzperiode, also von November bis Februar, gepflanzt.

Die Liste wird aus organisatorischen Gründen in Vorbereitung auf die Pflanzungen spätestens zum 31.07. geschlossen. Reservierungen und Baumspenden für das laufende Jahr werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr entgegengenommen.

Möchten Sie einen Baum aus unserer veröffentlichten Liste reservieren, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.  Füllen Sie dazu das Formular (Kontaktformular am unteren Seitenende wird erstellt und eingefügt) mit allen notwendigen Angaben aus. Bitte akzeptieren Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die Möglichkeit eines Gutscheins besteht nicht. Sie können jedoch Bäume im Namen anderer Stiften.

Auf Wunsch erhalten Sie eine Urkunde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Urkunde nur ausgestellt werden kann, wenn wir Ihnen den Baumstandort bestätigt haben und der Spendenbeitrag eingegangen ist.

Auf Wunsch kann jeder Jungbaum mit einem Spendenbaumschild versehen werden. Diese Schilder bleiben für die Dauer der Jungbaumpflege, in der Regel für fünf Jahre, am Baum. Bei Beschädigung oder Verlust besteht kein Anrecht auf Ersatz.

Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt „Baumspende“ und die Spendenbaumnummer an.

Spenden können auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Stadt Schönebeck (Elbe)
Salzlandsparkasse Staßfurt                          
BIC:     NOLADE21SES                                   
IBAN:   DE24 800 555 000 370 102 240 

Spenden ab 350 Euro:

Bitte überweisen Sie Ihre Spende erst, nachdem wir Ihnen Ihre Reservierung schriftlich bestätigt haben, jedoch innerhalb von 14 Tagen.

Spenden unter 350 Euro bzw. Kleinspenden:

Bei Spendensummen bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Beleg gegenüber dem Finanzamt, um die Spende steuerlich geltend machen zu können.

Bei Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift bei der Überweisung erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung zum Nachweis für das Finanzamt.

Die Spendenbescheinigungen werden bis spätestens Anfang des nachfolgenden Jahres versendet. Bei Spendensummen bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Beleg gegenüber dem Finanzamt, um die Spende steuerlich geltend machen zu können.

Die Spendenbäume werden ab November gepflanzt. Die genauere Kommunikation erfolgt zu Beginn der Pflanzungen online.

In Abhängigkeit von der Resonanz der Baumspendenaktion und dem damit verbundenen organisatorischen Aufwand, kann eine Teilnahme an der Pflanzung nicht prinzipiell gewährleistet werden. Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu unseren Ansprechpartnern auf.

Die Stadt Schönebeck ist als Eigentümerin für die Verkehrssicherungspflicht und Pflege des Baumes verantwortlich.

Neben der Pflege durch Gärtner*innen, dürfen die Spendenbäume – gerade in trockenen Phasen – gern zusätzlich mit Wasser versorgt werden. Obst kann gern geerntet werden, sofern es nicht kommerziellen Zwecken zugeführt wird.

Abgängige Spendenbäume werden in den ersten zehn Jahren ersetzt.

Die Zahlungseingänge werden zweimal wöchentlich überprüft. Bei Zahlungseingang innerhalb einer Frist von 14 Tagen werden die jeweiligen Baumstandorte in der Liste rot als "vergeben" gekennzeichnet.