Flächennutzungsplan 3. Änderung

Einleitung des Verfahrens

Der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 21.03.2024 in seiner 38. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0625/2024). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der Grund für die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist der im Parallelverfahren zu ändernde Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“, dessen Inhalt die Weiterentwicklung des Bereiches mit dem Ziel der Schaffung von Baurecht für die geplante Realisierung des Schwimmbades, einer Multifunktionshalle und weiterer öffentlicher Nutzungen ist.  

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) sind für den in Rede stehenden Bereich die Nutzungsarten Grünfläche, gemischte Baufläche sowie Verkehrsfläche (ZOB) dargestellt. Ziel der Änderung ist die Sicherung der gemischten Bauflächen entlang der Salzer Straße und des östlichen Bereiches der Tischlerstraße sowie die Darstellung von Sonderbauflächen und Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) dargestellt:

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 31.05.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 12.04.2024

Knoblauch
Oberbürgermeister