Flächennutzungsplan 3. Änderung
Öffentliche Auslegung
Bekanntmachung des Beschlusses über die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) (Entwurf) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 07.11.2024 den Planentwurf sowie die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0071/2024).
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an den im Parallelverfahren zu ändernden Bebauungsplan Nr. 25 „Schnittstelle Altstadt Süd-West“. Neben der Sicherung der gemischten Bauflächen entlang der Salzer Straße sowie des östlichen Bereiches der Tischlerstraße betrifft dies die Darstellung von Sonderbauflächen (Multifunktionshalle, Schwimmbad) sowie Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung.
Im wirksamen Flächennutzungsplan Schönebeck (Elbe) sind für den in Rede stehenden Bereich die Nutzungsarten Grünfläche, gemischte Baufläche sowie Verkehrsfläche (ZOB) dargestellt. Entsprechend dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aufgrund der geplanten Änderungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens kann diesem Gebot nicht mehr Rechnung getragen werden. Um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden, ist es somit erforderlich, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) im Parallelverfahren entsprechend anzupassen.
Die Lage des Geltungsbereichs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf den nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitten ersichtlich.
(Rechte Spalte)
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches
(Rechte Spalte)
Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) wird anhand des Entwurfes in der Fassung vom September 2024 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt in der Zeit
vom 25.11.2024 bis einschließlich 17.01.2025
der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) mit Begründung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
- montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 11:30
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung möglich.
Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-417, -418 oder -420
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentlich umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:
Unterlagen:
3. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) mit Begründung und Umweltbericht, Stand: September 2024
Umweltbezogene Stellungnahmen:
- A Salzlandkreis vom 07.08.2024
- B Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. archäologische Bodendenkmalpflege vom 31.07.2024
- C Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 23.07.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:
Schutzgut Fläche
- Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung und dem Umweltbericht
Schutzgut Boden
- Hinweise zu den Bodendenkmalen Nr. 89, 93, 94 in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme B
Schutzgut Wasser
- Hinweise zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Stellungnahmen A
- Hinweise zu der Lage des Plangebiets im HQ 200 Gebiet in der Begründung und der Stellungnahme A
Schutzgut Klima/Luft
- Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion in dem Umweltbericht
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Stellungnahme A
- Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie dem Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen in der Begründung und dem Umweltbericht
- Hinweise zur Eingriffsregelung in der Stellungnahme A
Schutzgut Landschaftsbild
- Aussagen zum Landschaftsbild in dem Umweltbericht
Schutzgut Mensch
- Aussagen zur Erholungsfunktion des Geltungsbereichs in dem Umweltbericht
- Aussagen zu Immissionen und Immissionsschutz in der Begründung und dem Umweltbericht
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Aussagen zum Vorkommen und Umgang mit Kultur- und Sachgütern in der Begründung und dem Umweltbericht
- Hinweise zum archäologischen Flächendenkmal „Historische Altstadt“ in der Begründung und dem Umweltbericht
- Hinweise zu dem Baudenkmal „historischer Friedhof Tischlerstraße“ (Obj.-Nr. 09461030) in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme C
Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 15.11.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister