Flächennutzungsplan 3. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), 3. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 den Einleitungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 12.04.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Änderung ist die im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25. Dessen Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Multifunktionshalle, einer Schwimmhalle, eines Festplatzes, sowie von Parkplatzflächen, neuen Bushaltepunkten und parkartig gestalteten Grünflächen in der Stadt Schönebeck (Elbe).
Aufgrund abweichender Darstellungen im rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), kann der o.g. Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Die Lage des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Lage im Stadtgebiet, Topografischen Karte TK 10 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird anhand des Vorentwurfs mit der Begründung in der Fassung vom Juni 2024 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024
der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten
- montags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- dienstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
- mittwochs von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
- freitags von 08:00 - 11:30
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der
Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:
Telefon: +49 3928 710-418, -417 oder -420
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:
stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:
https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html
eingesehen werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs (Juni 2024)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs (Juni 2024)
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 21.06.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister