Fortschreibung Einzelhandelskonzept

Beteiligung der Öffentlichkeit 2023

2023 - Verwaltungsentwurf

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Beteiligung der Öffentlichkeit
Fortschreibung Einzelhandelskonzept der Stadt Schönebeck (Elbe) 2023

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner 32. Sitzung vom 04.07.2013 (Beschluss-Nummer: 0564/2013) das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Schönebeck (Elbe) in der Fassung vom 30.05.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept bestätigt. Aufgrund von neuen Einzelhandelsentwicklungen in Schönebeck (Elbe) und Anfragen privater Akteure zu konkreten Einzelhandelsprojekten ist eine Fortschreibung des Konzeptes notwendig. Ziel des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes ist es, die Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Schönebeck (Elbe) zu überprüfen und ggf. neu zu formulieren. Das fortgeschriebene Konzept soll als Handlungsgrundlage zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sowie zur Beurteilung von Ansiedlungsverfahren im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren dienen. Darüber hinaus schafft es Planungssicherheit für die Stadt und Unternehmen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schönebeck (Elbe) 2023 wird anhand des Entwurfes in der Fassung vom 15.02.2023 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgt parallel.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt in der Zeit vom

24.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023

der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schönebeck (Elbe) 2023 im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
  • dienstags       von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
  • mittwochs      von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
  • donnerstags  von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
  • freitags           von 09:00 - 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzliche Termine sind auch nach Abstimmung außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen bittet die Stadt Schönebeck (Elbe) um eine vorherige Terminabstimmung. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern:

Telefon: +49 3928 710 - 420 oder 405

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der Adresse:

https://www.schoenebeck.de/de/auslegungen.html

sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt unter der Adresse:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html

eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Fortschreibung Einzelhandelskonzept der Stadt Schönebeck (Elbe) 2023 in der Fassung vom 15.02.2023

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schönebeck (Elbe) 2023 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.

Schönebeck (Elbe), den 17.03.2023

Knoblauch
Oberbürgermeister