Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Endbericht 2013

Notwendigkeit eines und Zentrenkonzeptes
Die starke Dynamik der Einzelhandelsentwicklung hat in vielen Städten dazu geführt, dass die Versorgungsfunktion der Innenstädte und der Stadtteilzentren durch den enormen Wettbewerbsdruck gefährdet oder schon gar nicht mehr vorhanden sind. Um diese Versorgungsfunktion und damit die Innenentwicklung der Städte zu stärken, wurden bundesrechtliche Vorgaben verabschiedet, welche eine bessere Einzelhandelssteuerung durch die Kommunen ermöglichen. So sind u.a. bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ebenso zu berücksichtigen wie der Erhalt und die Entwicklung „zentraler Versorgungsbereiche“ (§1 Abs. 6 BauGB).
Eigenständige Einzelhandels- und Zentrenkonzepte werden durch die Gemeinde erarbeitet und kommunalpolitisch als informelle Planungsgrundlage verabschiedet (Selbstbindung). Sie vereinfachen und beschleunigen damit Verwaltungshandeln und bieten Investitions- und Planungssicherheit für Unternehmen, die sich in der jeweiligen Kommune engagieren oder investieren wollen.
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte dienen somit als Abwägungsgrundlage für die gezielte Steuerung zukünftiger Einzelhandelsentwicklungen unter der Maßgabe der Stärkung gewachsener, zentrenhierarchischer Strukturen und innerstädtischer Zentren. Dabei werden gesamtstädtische Entwicklungsziele und Leitlinien für den Einzelhandelsbereich formuliert, zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente bestimmt (Sortimentsliste) sowie zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt.
Inhalt des Einzelhandelskonzeptes
Das Einzelhandelskonzept beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Wie sehen die ortsräumlichen Strukturen in der Gesamtstadt aus?
- Wie ist die derzeitige Handelsversorgungsstruktur in Schönebeck (Elbe) zu beurteilen? Gibt es Lücken im Angebot? Wie und an welchen Standorten können diese geschlossen werden?
- Wie sieht das Marktgebiet aus? Wohin fließt Kaufkraft ab bzw. woher kommen Kaufkraftzuflüsse?
- Welche absehbaren zusätzlichen Bedarfe gibt es? Wo können sie angesiedelt werden?
- Wie kann die Nahversorgung derzeitiger und zukünftiger Wohnstandorte bedarfsgerecht gesichert werden?
- Wie sind vor diesem Hintergrund Ansiedlungsvorhaben zu bewerten? Sind sie mit den städtebaulichen und landesplanerischen Vorgaben im Einklang?
- Mit welchen Maßnahmen können die bestehenden Zentren als Einzelhandelsstandort erhalten und ggf. attraktiver werden?
Ein wesentliches Ziel des Einzelhandelskonzepts ist die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren. In dem Konzept und den darin erarbeiteten Leitlinien wird unter Einbeziehung aller Ortsteile die Sicherung der Nahversorgung verstärkt.