Coronavirus - Wirtschaft (59): Überbrückungshilfe III vereinfacht und verbessert

Die Überbrückungshilfe III wird verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung steht nun mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Ebenso wird die Neustarthilfe für Selbstständige überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert
Antragsberechtigung sind Unternehmen bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht
Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
Überbrückungshilfe III können rückwirkend ab November 2020 beantragt werden (eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen)
Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen
Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden
Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen
Die Hilfen für Soloselbstständige werden ebenso verbessert
Die Neustarthilfe wird auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt
Die Maximale Betriebskostenpauschale wird auf 7.500 Euro erhöht
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html (externer Link)