Coronavirus - Wirtschaft (48): Ladenöffnung ab sofort auch sonntags möglich

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erlaubt mit sofortiger Wirkung eine zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr. Diese Erlaubnis gilt für: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons. In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt. Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung nur zulässig, soweit das nach Absatz 3 zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment umfasst. Mit dieser Erlaubnis sollen größere Menschenansammlungen vermieden und die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden, heißt es in der Begründung. Diese landesweite Regelung gilt bis einschließlich 12. Juli 2020.