Corona-Virus (355): Corona-Testpflicht an Schulen nach den Herbstferien

Salzlandkreis reagiert auf erhöhtes Infektionsgeschehen mit einer Allgemeinverfügung.

Der Salzlandkreis reagiert auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Nach den Herbstferien müssen sich nach einer heute erlassenen Allgemeinverfügung alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal aller Schulformen im Salzlandkreis von Montag bis Freitag täglich vor Unterrichtsbeginn per Schnelltest auf das Corona-Virus testen lassen. Ein negatives Testergebnis ist demnach Voraussetzung, um Zutritt zu Schulgebäuden zu erhalten. In der zweiten Woche nach den Herbstferien müssen Schnelltests noch an drei Wochentagen genutzt werden.

Ziel der Testpflicht an Schulen ist, die Belastungen des öffentlichen Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Salzlandkreises bereits bekannt gemacht. Die Vorgaben gelten damit ab sofort. Grundlage für die Entscheidung des Landrats ist das Bundesinfektionsschutzgesetz sowie die Eindämmungsverordnung des Landes. Danach besteht die Möglichkeit für zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, wenn es sich um einen klar abgrenzbaren Personenkreis handelt.

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte sowie Genesene, die keine typischen Krankheitssymptome aufweisen. Durchgeführt werden kann der Test unter Aufsicht auf dem Schulgelände oder zu Hause. Dann ist allerdings eine qualifizierte Selbstauskunft der jeweils Sorgeberechtigten notwendig.
Landrat Markus Bauer sagte, nach den Erkenntnissen des Fachdienst Gesundheit sei fast jeder Dritte Corona-Fall insbesondere in der vergangenen Woche bei unter 18-Jährigen festgestellt worden. Mithin habe man Infektionen an 27 von 81 Bildungseinrichtungen im Salzlandkreis registriert. „Um den Schulbetrieb trotz des aktuellen Infektionsgeschehens weitestgehend gewährleisten zu können, stellen intensive und flächendeckende Tests auf das Corona-Virus das geeignetste Mittel dar.“

In der Allgemeinverfügung heißt es zudem, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen bergen eine erhöhtes Infektionsrisiko. Die durchgängige Einhaltung der Hygienekonzepte sei insbesondere für jüngere Schüler schwierig.

Die Kontaktnachverfolgung von positiv auf das Corona-Virus Getesteten hatte zuletzt nicht mehr zu einer hinreichenden Eindämmung des Virus geführt. In diesem Zusammenhang mahnt der Landrat wieder zu einer erhöhten Sorgsamkeit im Miteinander. Man habe zwar mittlerweile einige geeignete Mittel wie Impfung und Schnelltests im Kampf gegen das Corona-Virus. Gleichwohl seien Empfehlungen wie Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen und regelmäßiges Lüften wichtige Begleiter in den nächsten Wintermonaten.
Landrat Markus Bauer betont noch einmal, Priorität habe neben dem Infektionsschutz der Schutz der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Noch zu viele sind im Salzlandkreis nicht hinreichend gegen das Corona-Virus geschützt, die Gefahr von vergleichsweise vielen schweren Krankheitsverläufen deshalb größer.

Corona-Virus (355): Corona-Testpflicht an Schulen nach den Herbstferien

Salzlandkreis reagiert auf erhöhtes Infektionsgeschehen mit einer Allgemeinverfügung.

Der Salzlandkreis reagiert auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Nach den Herbstferien müssen sich nach einer heute erlassenen Allgemeinverfügung alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal aller Schulformen im Salzlandkreis von Montag bis Freitag täglich vor Unterrichtsbeginn per Schnelltest auf das Corona-Virus testen lassen. Ein negatives Testergebnis ist demnach Voraussetzung, um Zutritt zu Schulgebäuden zu erhalten. In der zweiten Woche nach den Herbstferien müssen Schnelltests noch an drei Wochentagen genutzt werden.

Ziel der Testpflicht an Schulen ist, die Belastungen des öffentlichen Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Salzlandkreises bereits bekannt gemacht. Die Vorgaben gelten damit ab sofort. Grundlage für die Entscheidung des Landrats ist das Bundesinfektionsschutzgesetz sowie die Eindämmungsverordnung des Landes. Danach besteht die Möglichkeit für zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, wenn es sich um einen klar abgrenzbaren Personenkreis handelt.

Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte sowie Genesene, die keine typischen Krankheitssymptome aufweisen. Durchgeführt werden kann der Test unter Aufsicht auf dem Schulgelände oder zu Hause. Dann ist allerdings eine qualifizierte Selbstauskunft der jeweils Sorgeberechtigten notwendig.
Landrat Markus Bauer sagte, nach den Erkenntnissen des Fachdienst Gesundheit sei fast jeder Dritte Corona-Fall insbesondere in der vergangenen Woche bei unter 18-Jährigen festgestellt worden. Mithin habe man Infektionen an 27 von 81 Bildungseinrichtungen im Salzlandkreis registriert. „Um den Schulbetrieb trotz des aktuellen Infektionsgeschehens weitestgehend gewährleisten zu können, stellen intensive und flächendeckende Tests auf das Corona-Virus das geeignetste Mittel dar.“

In der Allgemeinverfügung heißt es zudem, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen bergen eine erhöhtes Infektionsrisiko. Die durchgängige Einhaltung der Hygienekonzepte sei insbesondere für jüngere Schüler schwierig.

Die Kontaktnachverfolgung von positiv auf das Corona-Virus Getesteten hatte zuletzt nicht mehr zu einer hinreichenden Eindämmung des Virus geführt. In diesem Zusammenhang mahnt der Landrat wieder zu einer erhöhten Sorgsamkeit im Miteinander. Man habe zwar mittlerweile einige geeignete Mittel wie Impfung und Schnelltests im Kampf gegen das Corona-Virus. Gleichwohl seien Empfehlungen wie Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen und regelmäßiges Lüften wichtige Begleiter in den nächsten Wintermonaten.
Landrat Markus Bauer betont noch einmal, Priorität habe neben dem Infektionsschutz der Schutz der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Noch zu viele sind im Salzlandkreis nicht hinreichend gegen das Corona-Virus geschützt, die Gefahr von vergleichsweise vielen schweren Krankheitsverläufen deshalb größer.